Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

07.11.2016 - 4 Pflichtenbelehrung und Verpflichtung der Mitgli...

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Wortprotokoll

Den Mitgliedern des Stadtbezirksrates wurde ein Abdruck der §§ 40 bis 42 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ausgehändigt.

 

Herr Maul weist auf die ihnen nach §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten hin und verpflichtet die Stadtbezirksratsmitglieder per Handschlag, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.

 

Diese Verpflichtung wird aktenkundig gemacht.

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Erläuterungen und Hinweise