Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

17.11.2016 - 3 Pflichtenbelehrung und Verpflichtung der Mitgli...

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Wortprotokoll

Den Mitgliedern des Stadtbezirksrates wurde ein Abdruck der §§ 40 bis 42 NKomVG überreicht.

 

Herr Bezirksbürgermeister Pause weist auf die nach den §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten hin und verpflichtet die Stadtbezirksratsmitglieder, ihre Aufgabe nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.

 

Die Verpflichtung wird aktenkundig gemacht.

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Erläuterungen und Hinweise