Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

17.11.2016 - 9 Planfeststellungsverfahren nach dem Niedersächs...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss: (Anhörung gemäß § 94 Absatz 1 NKomVG)

 

„Der Stellungnahme im Planfeststellungsverfahren nach Niedersächsischem Straßengesetz für die Planung der Stadtstraße Nord zwischen der Hamburger Straße und dem Bienroder Weg wird zugestimmt."

 

Sachverhalt:

 

Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltausschusses

Die Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 2 Satz 1 NKomVG i. V. mit der Hauptsatzung der Stadt § 6 Nr. 4 lit. b. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Vorlage um einen Beschluss über eine städtische Stellungnahme im Zusammenhang mit einem Planfeststellungsverfahren nach § 38 NStrG.

 

Anlass

Der Planungs- und Umweltausschuss hat am 02.03.2016 die Drucksache 16-01425 „Planung und Bau der Stadtstraße Nord zwischen der Hamburger Straße und dem Bienroder Weg" beschlossen.

 

Für den Bau oder die Änderung von Gemeinde- bzw. Kreisstraßen ist gem. § 38 NStrG ein Planfeststellungsverfahren erforderlich. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens kann die Stadt in ihrer Funktion als Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme abgeben.

 

Zur Fristwahrung wurde die Stellungnahme bereits an die Planfeststellungsbehörde vorbehaltlich der Zustimmung des Planungs- und Umweltausschusses versandt.

 

 

 

 

Stellungnahme

Die Verwaltung hat die Planfeststellungsunterlagen geprüft.

Dieser Drucksache sind die Stellungnahme (Anlage 1) sowie der Erläuterungsbericht (Anlage 2) und die Lagepläne (Anlage 3) beigefügt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

15  dafür   0  dagegen   1  Enthaltung

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise