Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

08.11.2016 - 3 Pflichtenbelehrung und Verpflichtung der Mitgli...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Bezirksbürgermeister Meeske weist gem. §§ 43 und 60 des NKomVG auf die den Mitgliedern des Stadtbezirksrates nach § 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten hin. Ein Auszug dieser Vorschriften wurde übergeben.

 

Anschließend wurde Herr Bezirksbürgermeister Meeske durch das älteste, bereite Mitglied des Stadtbezirksrates, Herrn Vogelbein, in gleicher Weise wie oben erläutert, verpflichtet.

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Erläuterungen und Hinweise