Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

08.11.2016 - 6.2.2 Säuberung Radweg nach Salzdahlum

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Aus der Bürgersprechstunde am 18. Mai 2016:

obwohl erst spät mit der Bearbeitung begonnen, wurde die Örtlichkeit mehrmals im Zuge anderer Außendienste überprüft. Bei keiner Überprüfung konnten Fahrzeuge im Kurvenbereich in der Rautheimhöhe oder im Einmündungsbereich Küstrinstraße/Rautheimhöhe festgestellt werden. Im Übrigen fiel auf, dass dort generell viel Parkraum frei war. Es ist auch so, dass das Halten im Bereich scharfer Kurven nach der StVO verboten ist. Somit kann auch ohne Beschilderung überwacht und Parkverstöße geahndet werden. Dies trifft auch auf die Einmündung Rautheimhöhe/Küstrinstraße zu, an der nach der StVO ein 5 m-Parkverbotsbereich gilt. Es wird daher kein aktueller Handlungsbedarf gesehen.

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Erläuterungen und Hinweise