Rat und Stadtbezirksräte
13.12.2016 - 6.1 Haushalt 2017/Investitionsprogramm 2016 - 2020
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Feuerwehrausschusses
- Zusätze:
- Verantwortlich: Ruppert
- Gremium:
- Feuerwehrausschuss
- Datum:
- Di., 13.12.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 11:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 37 Fachbereich Feuerwehr
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Ruppert geht einleitend auf den Antrag der Fraktion der CDU zur „Anhebung der Zuschüsse für die Freiwillige Feuerwehr" ein. Im Zusammenhang damit ist der Fraktion der CDU „Politische Schwerpunktsetzung bei vorsorgeorientierter Haushaltspolitik" zu sehen. Dieser Antrag sieht vor, dass als Kompensation für ergebniswirksame Haushaltsanträge für jeden Euro, der zusätzlich durch Anträge der Ratsfraktionen in den Ergebnishaushalt eingestellt wird, zwei Euro aus den ergebniswirksamen Haushaltsansätzen gestrichen werden sollen. Herr Ruppert schlägt vor, diesen Antrag nicht im Feuerwehrausschuss, sondern im Kontext mit allen ergebniswirksamen Anträgen zentral im Finanz- und Personalausschuss zu behandeln.
Herr Ruppert macht deutlich, dass die für die Feuerwehr herausragenden Projekte, der Neubau des Führungs- und Lagezentrums (FLZ) und die Erstellung und spätere Umsetzung des Feuerwehrbedarfsplanes, auch in den diesjährigen Haushaltsberatungen höchste Priorität genießen. Hinsichtlich des Neubaus des FLZ sind Baukostensteigerungen zu erwarten, die auch den Mitgliedern des Feuerwehrausschusses mitgeteilt werden. Nach Einschätzung des Fachbereiches Hochbau und Gebäudemanagement sind belastbare Kostenschätzungen voraussichtlich im März/April 2017 zu erwarten, wenn die Leistungsphase 3 abgeschlossen sein wird. Ein Zwischenbericht zur Kostenentwicklung ist für die Sitzung des Bauausschusses am 20. Dezember 2016 vorgesehen. Dieser Bericht wird auch dem Feuerwehrausschuss zugeleitet. Die Fertigstellung des Führungs- und Lagezentrums wird nach wie vor für das Jahr 2020 angestrebt. Hinsichtlich der Umsetzung der Planung werden aktuell Fachgespräch mit den Vertretern der an der Leitstelle beteiligten Landkreise Peine und Wolfenbüttel geführt.
Zur Vorlage des Feuerwehrbedarfsplanes weist Herr Ruppert auf Kapazitätsprobleme des Gutachters hin. Am 14. Dezember 2016 ist ein Termin mit dem Gutachter geplant. Die Einbindung der Mitglieder des Feuerwehrausschusses und der Führungsspitze der Freiwilligen Feuerwehr ist im neuen Jahr vorgesehen. Nach Vorstellung der Planungen erhält die Freiwillige Feuerwehr Gelegenheit zur Stellungnahme.
Herr Malchau trägt die Antwort der Verwaltung auf die Frage des Stadtbezirksrates 222 zum Sachstand beim Grundstückserwerb des neuen Feuerwehrhauses Timmerlah vor.
Dies vorausgeschickt werden im Anschluss die Fragen der AfD-Fraktion in Rat der Stadt beantwortet.
Herr Dr. Müller trägt die Frage 16-03474 „Anfrage zur personellen Ausstattung der Berufsfeuerwehr" vor. Herr Malchau antwortet, dass die im Jahr 2016 geschaffenen und zum Haushalt 2017 geplanten neuen Stellen notwendig sind, um den gestiegenen Anforderungen und Aufgaben gerecht zu werden und insbesondere die Defizite im den Bereichen Brandverhütungsschau, Aus- und Fortbildung der Einsatzkräfte, Katastrophenschutz, Rettungsdienst sowie der Datenversorgung des Einsatzleitrechners zu kompensieren. Hinsichtlich der Frage, warum nicht die vorhandenen Feuerwehrärzte das Hygienemanagement bewältigen, antwortet Herr Malchau, dass die Feuerwehr über keine Ärzte verfügt. Der bei der Feuerwehr eingesetzte Ärztliche Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) ist für die medizinische Leitung des Rettungsdienstes und Erstellung medizinischer Vorgaben für das nichtärztliche Rettungsfachpersonal verantwortlich. Die auf den Notarzteinsatzfahrzeugen eingesetzten Notärzte sind überwiegend beim Städtischen Klinikum beschäftigte Ärzte, die nur für die Besetzung dieser Fahrzeuge zur Verfügung stehen. Der ÄLRD kann die zusätzlichen Anforderungen aus dem Hygienemanagement nicht ohne Unterstützung umsetzen. Für die Abarbeitung der gestiegenen Anforderungen im Bereich Hygiene im Rettungsdienst und die entsprechende Dokumentation wird daher ein nicht-ärztlicher Sachbearbeiter bzw. eine Sachbearbeiterin benötigt. Die zwei neuen Kräfte werden für die Betreuung des Einsatzleitrechners benötigt, um die umfangreichen Datenbestände wie Objektinformationen, Alarm- und Ausrückordnungen und erreichbare Ansprechpartner sowie die Systembetreuung sicherzustellen. Herr Malchau macht darauf aufmerksam, dass die Integrierte Regionalleitstelle für insgesamt rund 500.000 Einwohnerinnen und Einwohner Braunschweigs und der Landkreise Peine und Wolfenbüttel tätig ist. Daher ist es notwendig, die entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen, dass die Einsatzleitrechner ständig zur Verfügung stehen.
Herr Dr. Müller fragt in diesem Zusammenhang, welchen Aufgabenbereich der Feuerwehrseelsorger wahrnimmt. Herr Malchau antwortet, dass der Feuerwehrseelsorger für die Betreuung der rund 1.400 Einsatzkräfte der Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehr zuständig ist. Aufgabe des Feuerwehrseelsorgers ist die Betreuung der Einsatzkräfte nach belastenden Einsätzen.
Herr Dr. Müller vertritt die Auffassung, dass die Stellenneuschaffungen zu verwaltungslastig seien. Herr Malchau und Herr Ruppert stellen klar, dass dies nicht der Fall ist. Der überwiegende Teil der Stellenneuschaffungen betreffe den feuerwehrtechnischen Bereich bzw. einsatznahe Tätigkeiten. Herr Ruppert geht ausführlich darauf ein, dass gerade bei der Schaffung von zwei Stellen zur Betreuung der Einsatzleitrechner die Berufsfeuerwehr dafür verantwortlich sei, die Erreichbarkeit der Leitstelle rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr sicherzustellen und die Ausfallzeiten auf ein Minimum zu reduzieren sind. Er bietet den Mitgliedern des Feuerwehrausschusses eine Führung auf Haupt- und Südwache an, um die dortigen Gegebenheiten kennenzulernen.
Herr Dr. Müller trägt die Anfrage 16-03475 „Haushalt 2017, Anfrage zu Forderungen des FB 37" vor. Herr Malchau antwortet, dass grundsätzlich alle Einsätze im Bereich der technischen Hilfeleistung, die nicht der Rettung von Menschen aus akuter Lebensgefahr dienen, auf Basis der geltenden Gebührensatzung der Feuerwehr abgerechnet werden. Zu den kostenpflichtigen Einsätzen gehört auch die Befreiung von Personen aus Aufzügen. Die Öffnung einer Wohnungstür bei hilflosen Personen in Wohnungen ist in der Regel kostenfrei. Im Jahr 2015 wurden bei 1293 erlassenen Gebührenbescheiden 31 Forderungen unbefristet niedergeschlagen, da die Forderungen nicht eingetrieben werden konnten. In zwei Härtefällen wurden Erlasse ausgesprochen. Das Gesamteinnahmevolumen für kostenpflichtige Einsätze betrug im Jahr 2015 rund 790 T€.
Die Anfrage 16-03476 „Kostenverschiebungen zwischen den Haushaltsjahren" wird von Herrn Dr. Müller vorgetragen. Herr Malchau erläutert, dass bei der Ausweisung der Summe für die Beschaffung einer neuen Drehleiter offensichtlich übersehen wurde, für das Jahr 2021 einen Betrag von 500 T€ auszuweisen. Die wird zu den kommenden Haushaltsberatungen korrigiert.
Herr Dr. Müller stellt die Anfrage 16-03477 „Notwendigkeit verschiedener Beschaffungen". Herr Malchau erläutert den aktuellen Fahrzeugbestand mit zwei Rüstwagen der Baujahre 2000 und 2006 bei der Berufsfeuerwehr. Die drei bei der Freiwilligen Feuerwehr vorhandenen Rüstwagen wurden ausgemustert und nicht neu beschafft. Deren Leistungsfähigkeit wird heute durch drei Hilfeleistungslöschfahrzeuge erreicht. Die im Haushaltsplanentwurf verzeichneten Rüstwagen sind Ersatzbeschaffungen für die beiden aktuellen Rüstwagen bei der Berufsfeuerwehr, die ihre wirtschaftliche Altersgrenze erreicht haben.
Darüber hinaus verfügt die Feuerwehr insgesamt über fünf Wechselladerfahrzeuge, drei bei der Berufsfeuerwehr, zwei bei der Freiwilligen Feuerwehr. Die im Haushalt aufgeführten Fahrzeuge sind Ersatzbeschaffungen für vorhandene Fahrzeuge der Baujahre 1995, 2004 und 2005. Die Anzahl von fünf Wechselladerfahrzeugen ist weiterhin auskömmlich und wird nicht erhöht.
Der Ansatz für die Hardware für die IRLS wurde nach Marktrecherchen angesetzt. Bei dieser Hardware handelt es um Hochverfügbarkeitssysteme, die an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr zur Verfügung stehen müssen. Ein Ausfall der Hardware hätte erhebliche Auswirkungen auf die Sicherheit der Bevölkerung in Braunschweig und in den Landkreisen Peine und Wolfenbüttel.
Die zu beschaffenden Tragkraftspritzenfahrzeuge IV, V, VI und VII sind als Ersatzbeschaffungen für Tragkraftspritzenfahrzeuge-Wasser (TSF-W) der Freiwilligen Feuerwehr geplant. Die Berufsfeuerwehr wird auch weiterhin keine TSF-W einsetzen.
Herr Dr. Müller bringt die Anfrage 16-03478 „Unklarheiten im Zahlenwerk des Haushaltsentwurfs" ein. Herr Malchau beantwortet die Anfrage. Die auf den Seiten 448 und 450 angegebenen Werte unterscheiden sich in der Tat um 100 €. Dies wird zur Endfassung des Haushalts korrigiert. Auch die Werte auf Seite 451 unterscheiden sich. Dies ist darauf zurückzuführen, dass in den Erläuterungen lediglich die wesentlichen Beträge ausgewiesen werden. Insofern sind Abweichungen möglich.
Herr Schrader äußert sich zu dem Antrag der CDU-Fraktion „Anhebung der Zuschüsse für die Freiwillige Feuerwehr". Mit diesem Antrag verfolgt die CDU-Fraktion das Ziel, die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr zu würdigen und deren Wert zu schätzen. Herr Schrader hat die Hoffnung, dass zum Ende der Wahlperiode des Rates jede der 30 Ortsfeuerwehren über eine eigene Kinderfeuerwehr verfügt. Er bittet zu Protokoll zu nehmen, dass die beantragten Mittel in Höhe von 16 T€ zusätzlich zur Verfügung gestellt werden und nicht auf anderem Wege wieder eingespart werden.
Herr Sommerfeld vertritt die Auffassung, dass die Haushaltsanträge der CDU-Fraktion, die eine Ausweitung des Haushaltes zur Folge haben, nicht ohne Deckungsvorschläge zu behandeln und beschließen sind. Eine positive Beschlussfassung des Antrages hätte zur Folge, dass an anderer Stelle im Fachbereich Feuerwehr 32 T€ eingespart werden müssten. Im Ergebnis würde dies bedeuten, dass die Freiwillige Feuerwehr im Jahr 2017 über weniger Mittel verfügt als bisher. Anders betrachtet, könnten die zusätzlichen Mittel für die Feuerwehr auch dazu führen, dass die Mittel nach dem Gesamtdeckungsprinzip in anderen Bereichen, z. B. Kindergärten, Schulen oder beim Sport eingespart werden. Insofern spricht er sich dafür aus, dass die Frage, welche Ansätze zur Deckung herangezogen werden, nicht erst im Finanzausschuss behandelt wird.
Herr Jordan fragt nach, wie die Erhöhungsbeträge zustande kommen. Herr Schrader antwortet, dass die CDU-Fraktion sich intensiv damit auseinandergesetzt habe, keine prozentuale Erhöhung favorisiert habe und die im Antrag genannten Sätze für angemessen hält.
Herr Graffstedt spricht sich dafür aus, den Antrag auf Erhöhung der Zuschüsse für die Freiwillige Feuerwehr getrennt von dem Deckungsvorschlag beschlossen wird.
Herr Köster geht auf die Aussagen von Herrn Sommerfeld ein. Er weist darauf hin, dass die notwendigen Mehrausgaben bereits durch die von der Verwaltung vorgesehenen Einsparungen nach der Rasenmähermethode erreicht werden. Mit diesem Antrag soll eine Aufstockung des Ansatzes der Freiwilligen Feuerwehr erreicht werden.
Herr Schulz weist darauf hin, dass die Zuschüsse für die Freiwillige Feuerwehr in den 90-iger um 15 % und 10 % gekürzt wurden.
Herr Sommerfeld fragt, ob auch der Feuerwehrbereich von den Kürzungsvorschlägen der Verwaltung betroffen sei. Herr Ruppert antwortet, dass dies aktuell nicht bekannt sei und eine Antwort nachgeliefert werde.
Herr Schrader stellt klar und bittet zu Protokoll zu nehmen, dass die CDU-Fraktion mit der beantragten Erhöhung der Zuschüsse um rd. 16 T€ keine Kürzung der Mittel der Feuerwehr um 32 T€ verbunden sehen will.
Herr Sommerfeld schließt sich dem Vorschlag von Herrn Graffstedt an, zunächst die Mehrausgaben und anschließend die Frage der Deckung im Finanz- und Personalausschuss zu behandeln.
Herr Disterheft unterstützt diese Vorgehensweis und lässt über den Antrag abstimmen.
Der Antrag wird bei drei Enthaltungen angenommen.
Herr Schrader begründet den interfraktionellen Antrag aus dem Stadtbezirksrat 211 zum Neubau bzw. Umbau des Feuerwehrhauses in Stöckheim. Offensichtlich sind sich im vorliegenden Fall die beteiligten Fachbereiche Finanzen und Hochbau und Gebäudemanagement nicht einig. Das hierzu vom Fachbereich Feuerwehr verfasste klarstellende Schreiben vom 15. November 2016 sowie die hierzu von dem Vertreter des Fachbereiches Hochbau und Gebäudemanagement in der letzten Sitzung gemachten Aussagen bedürfen der Klarstellung.
Herr Sommerfeld bittet die Verwaltung um Stellungnahme zu dem Antrag.
Herr Ruppert geht darauf ein, dass mit dem Antrag zum Feuerwehrhaus Stöckheim und dem folgenden Antrag zum Feuerwehrhaus Timmerlah zwei Anträge zu Investitionsvorhaben vorliegen. Der Feuerwehrbedarfsplan weist beide Vorhaben als vorrangig aus. Ob letztlich die erforderlichen von 600 bis 800 T € zur Verfügung gestellt werden können, bleibt abzuwarten. Die Realisierung hängt auch von den personellen Kapazitäten des Fachbereiches Hochbau und Gebäudemanagement ab. Insofern schlägt er vor, zunächst die Resultate der Feuerwehrbedarfsplanung abzuwarten.
Herr Schrader macht darauf aufmerksam, dass das Feuerwehrhaus in Stöckheim im Jahr 1966 gebaut wurde und die Feuerwehr-Unfallkasse zahlreiche Mängel festgestellt habe, die in dem interfraktionellen Antrag des Stadtbezirksrates 211 ausführlich dargestellt sind. Er schlägt vor, den Antrag passieren zu lassen. Diesem Vorschlag schließt sich der Ausschuss einstimmig an.
Beschluss:
„Der Haushaltsplan 2017 wird dem Verwaltungsausschuss und dem Rat unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Feuerwehrausschusses zu
den finanzwirksamen Anträgen der Fraktionen und Stadtbezirksräte (Anlage 1)
zur Beschlussfassung vorgeschlagen.
Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses."
Der Ausschuss lässt auch den Antrag des Stadtbezirksrates 222 zum Neubau des Feuerwehrhauses Timmerlah einstimmig passieren.
Der Ausschuss lässt den Gesamt-Beschlussvorschlag der Verwaltung bei vier Enthaltungen passieren.
Da keine Einwohnerfragen vorliegen schließt der Vorsitzende den öffentlichen Teil der Sitzung um 12:10 Uhr.
Beschluss:
„Der Haushaltsplan 2017 wird dem Verwaltungsausschuss und dem Rat unter Berücksichti-gung der Empfehlungen des Feuerwehrausschusses zu
den finanzwirksamen Anträgen der Fraktionen und Stadtbezirksräte (Anlage 1)
zur Beschlussfassung vorgeschlagen.
Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses."
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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670,8 kB
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