Rat und Stadtbezirksräte
14.12.2016 - 7.1 Antrag auf Aufnahme in die Tagesordnung: Geschä...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Datum:
- Mi., 14.12.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 12:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Klockgether erläutert, dass das Jobcenter für die Gewährung der Regelleistungen zuständig sei. Die Zuständigkeit der Kommune beschränke sich auf die Gewährung der kommunalen Leistungen zu denen u. a. die Kosten der Unterkunft und Einzelleistungen wie z. B. die Wohnungserstausstattung gehöre.
Die Gewährung der Regelleistungen richte sich nach Handlungsempfehlungen der Bundesagentur. Für die Gewährung von kommunalen Leistungen werden von der Stadt Fachbereichsverfügungen erlassen. Das bisherige Verfahren sah bei der Wohnungserstausstattung grundsätzlich Gutscheine vor. Die Fachbereichsverfügung wurde diesbezüglich aktuell geändert, so dass nun Geldleistungen gewährt werden.
Die Erläuterungen werden zur Kenntnis genommen.
