Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

14.12.2016 - 7.1 Antrag auf Aufnahme in die Tagesordnung: Geschä...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Klockgether erläutert, dass das Jobcenter für die Gewährung der Regelleistungen zuständig sei. Die Zuständigkeit der Kommune beschränke sich auf die Gewährung der kommunalen Leistungen zu denen u. a. die Kosten der Unterkunft und Einzelleistungen wie z. B. die Wohnungserstausstattung gehöre.

 

Die Gewährung der Regelleistungen richte sich nach Handlungsempfehlungen der Bundesagentur. Für die Gewährung von kommunalen Leistungen werden von der Stadt Fachbereichsverfügungen erlassen. Das bisherige Verfahren sah bei der Wohnungserstausstattung grundsätzlich Gutscheine vor. Die Fachbereichsverfügung wurde diesbezüglich aktuell geändert, so dass nun Geldleistungen gewährt werden.

 

Die Erläuterungen werden zur Kenntnis genommen.

Reduzieren

 

Frau Buchholz bittet den Antrag als Anfrage zu werten.

 

Reduzieren

Der Antrag wird als Anfrage behandelt.

 

Erläuterungen und Hinweise