Rat und Stadtbezirksräte
20.12.2016 - 3.3 Ergebnisse des Vertragserfüllungsgutachtens zum...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.3
- Sitzung:
-
Sitzung des Bauausschusses
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Di., 20.12.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Ratsherr Köster begrüßt zu diesem TOP den Gutachter Herrn Prof. Dr.-Ing. Mennerich.
Das Vertragserfüllungsgutachten wurde durch die Verwaltung in allen Fraktionen vorgestellt.
Die einzelnen Spartengutachten sind der Politik über den zentralen Austauschordner zugänglich.
Stadtbaurat Leuer erläutert den zeitlichen Verfahrenslauf sowie die umfangreiche Daten-Aufbereitung und -Auswertung.
Herr Prof. Dr.-Ing. Mennerich stellt die Ergebnisse des Querschnittsgutachtens zum Vertragserfüllungsgutachten anhand einer Präsentation zusammengefasst vor und beantwortet Fragen der Ausschussmitglieder. Die Präsentation ist als Anlage beigefügt.
Die Ausschussmitglieder erörtern die Feststellungen und Ergebnisse des Gutachtens, insbesondere zur Sanierungs- und Erneuerungsrate, dem Substanzwert, möglichen Strafzahlungen und gebührenrechtlichen Auswirkungen sowie den Kennzahlen allgemein, und beraten ggf. erforderliche Veranlassungen aus der Überprüfung.
Stadtbaurat Leuer betont, dass in der Gesamtbetrachtung nach den gutachterlichen Untersuchungen weit überwiegend alle vertraglichen Aspekte erfüllt worden seien. Der Betrieb von Kläranlage und Kanalnetz sei wie im öffentlichen Interesse erfolgt. Anhaltspunkte für Unwirtschaftlichkeit seien nicht erkennbar. Die Investitionsstrategie sei mit der Stadt abgestimmt und habe sich als richtig erwiesen.
Die Abwägung zwischen einer hohen Sanierungsrate und der Verbesserung des Substanzwerts zugunsten der Qualität des Kanalnetzes sei eine Frage der Investitionsstrategie. Der Erhalt eines besseren Kanalnetzes stelle eine sinnvolle Investition im Sinne der Gebührenzahler dar. Dies bedeute jedoch nicht, dass die Sanierungsrate außer Acht gelassen werde; diese sei weiterhin Beurteilungsgrundlage unter Hinzunahme des Substanzwerts. Wesentliche Auswirkungen auf die Gebührenhöhe seien hiermit nicht verbunden.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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684,6 kB
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Anlagen
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231,3 kB
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