Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

28.03.2017 - 7 Feuerwehrbedarfsplan der Feuerwehr Braunschweig...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Stadtrat Ruppert bringt die Vorlage ein und erläutert diese. Ratsfrau Buchholz und die Ratsherren Disterheft und Wirtz bringen jeweils für ihre Fraktionen die Änderungsanträge ein und begründen diese. Nach Aussprache lässt Ratsvorsitzender Graffstedt zunächst über die Änderungsanträge 17-04262, 17-04267 und 17-04268 abstimmen. Anschließend stellt er die Vorlage der Verwaltung unter Berücksichtigung des angenommenen Änderungsantrages zur Abstimmung.

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Beschluss (ergänzt um den Änderungsantrag 17-04267):

1.Gutachten zur Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans der Feuerwehr Braunschweig

 

A. Das unter www.braunschweig.de/feuerwehrbedarfsplan <http://www.braunschweig.de/feuerwehrbedarfsplan>  veröffentlichte „Gutachten zur Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans der Stadt Braunschweig“ sowie die als Anlage beigefügte Stellungnahme des Stadtkommandos der FF werden als zentrale Arbeitsgrundlagen zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

B. Die im Gutachten genannten vier Empfehlungen zur Steigerung des Schutzzielerreichungsgrades dienen als konzeptioneller Orientierungs- und Entscheidungsrahmen für Rat und Verwaltung.

 

C. Die unter www.braunschweig.de/feuerwehrbedarfsplan <http://www.braunschweig.de/feuerwehrbedarfsplan> veröffentlichten  „Ergebnisse der Organisationsuntersuchung des Fachbereichs 37“ werden zur Kenntnis genommen.

 

2.Weiteres Verfahren zur Umsetzung des Feuerwehrbedarfsplanes

 

A. Die Umsetzung der Gutachterempfehlungen soll nach Konkretisierung der Vorschläge durch die Verwaltung schrittweise im Rahmen der vom Rat beschlossenen Haushaltsmittel erfolgen.

 

B. Die Verwaltung wird in der zweiten Jahreslfte 2017 erste Vorschläge zur Erarbeitung und Umsetzung von Maßnahmen unterbreiten, die geeignet sind, den Schutzzielerreichungsgrad zu verbessern. In diesem Zusammenhang ist auch darzulegen, ob der in dem möglichen Umsetzungskonzept für das Jahr 2025 ausgewiesene Bau einer Feuerwache Nord vorgezogen werden sollte.

 

C. Die ergriffenen Maßnahmen sollen dabei regelmäßig auf ihre Wirksamkeit evaluiert und der Schutzzielerreichungsgrad regelmäßig ausgewertet werden. In 5 Jahren soll der Feuerwehrbedarfsplan erneut fortgeschrieben werden, um die erforderlichen Maßnahmen ggf. anzupassen.

 

3.Gutachten über die Organisationsuntersuchung der Berufsfeuerwehr

 

Das Gutachten zur Organisationsuntersuchung der Berufsfeuerwehr wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung berichtet im 2. Halbjahr 2017 über die geplanten Maßnahmen zur Umsetzung der Gutachterempfehlungen. Die Realisierung notwendiger Maßnahmen im Organisations- und Personalbereich erfolgt im Rahmen der vom Rat beschlossenen Haushaltsmittel.

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Abstimmungsergebnis (geändert):

bei 3 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen beschlossen

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise