Rat und Stadtbezirksräte
16.05.2017 - 5.2 Keine Diskriminierung bei EinlasskontrollenAntr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Zusätze:
- Verantwortlich: Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt Braunschweig
- Datum:
- Di., 16.05.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- abgelehnt
Beschluss:
Der Rat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, innerhalb der nächsten 6 Monate Tests in den Braunschweiger gastronomischen Betrieben und Diskotheken durchzuführen. Ziel dieser Tests soll es sein, die Einhaltung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG, §19), in Verbindung mit dem Niedersächsischen Gaststättengesetzes (NGastG, §11 (1) Satz 14, §11 (2)) zu überprüfen. Bei den geplanten Tests ist insbesondere die Diskothek „Schwanensee" zu berücksichtigen. Verstöße gegen das Diskriminierungsverbot sind mit dem gesetzlich festgelegten Bußgeld von bis zu 10.000 Euro zu ahnden. Bei fortgesetzten Verstößen ist eine Gewerbeuntersagung zu prüfen. Nach Durchführung der Test sollen den Ratsgremien die Ergebnisse mitgeteilt werden.
