Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

16.05.2017 - 5.2 Keine Diskriminierung bei EinlasskontrollenAntr...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Ratsfrau Schneider bringt den Antrag 17-04017 ein und begründet diesen. Nach Aussprache lässt Ratsvorsitzender Graffstedt über den Antrag abstimmen.

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Beschluss:

Der Rat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten, innerhalb der nächsten 6 Monate Tests in den Braunschweiger gastronomischen Betrieben und Diskotheken durchzuführen.  Ziel dieser Tests soll es sein, die Einhaltung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG, §19), in Verbindung mit dem Niedersächsischen Gaststättengesetzes (NGastG, §11 (1) Satz 14, §11 (2)) zu überprüfen. Bei den geplanten Tests ist insbesondere die Diskothek „Schwanensee" zu berücksichtigen. Verstöße gegen das Diskriminierungsverbot sind mit dem gesetzlich festgelegten Bußgeld von bis zu 10.000 Euro zu ahnden. Bei fortgesetzten Verstößen ist eine Gewerbeuntersagung zu prüfen. Nach Durchführung der Test sollen den Ratsgremien die Ergebnisse mitgeteilt werden.

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Abstimmungsergebnis:

bei 3 Fürstimmen und 1 Enthaltung abgelehnt

Erläuterungen und Hinweise