Rat und Stadtbezirksräte
20.06.2017 - 19 Änderung der Allgemeinen Vertragsbestimmungen f...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 19
- Zusätze:
- Verantwortlich: Dr. Hanke
- Gremium:
- Rat der Stadt Braunschweig
- Datum:
- Di., 20.06.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Allgemeinen Vertragsbestimmungen für die Kindertagesstätten der Stadt Braunschweig
- Kindertagesstätten-AVB - in der vom Rat beschlossenen Fassung vom 27. Mai 2014 werden wie folgt geändert:
1.§ 4 Absatz 5 wird wie folgt gefasst:
Die Erziehungsberechtigten müssen rechtzeitig vor Aufnahme des Kindes
a) den unterschriebenen Aufnahmeantrag,
b) einen Nachweis über die erfolgte Impfberatung (Impfpass, Vorsorgeuntersuchungsheft, ärztliche Bescheinigung),
c) die für die Ermittlung des Kindertagesstätten-Entgelts erforderlichen Unterlagen,
d) die Ermächtigung zum Einzug im Lastschrifteinzugsverfahren
vorlegen.
2.§ 8 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
(1) Die Kindertagesstätten werden in der Regel
- während der Sommerferien für die Dauer von drei Wochen,
- an den Tagen zwischen Weihnachten und Neujahr und
- für bis zu vier Tage im Jahr für Zwecke der Aus- und Fortbildung
geschlossen.
Die Schließungstermine werden den Erziehungsberechtigten rechtzeitig bekanntgegeben.
