Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

20.06.2017 - 19 Änderung der Allgemeinen Vertragsbestimmungen f...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

In der Aussprache beantragt Ratsfrau Keller getrennte Abstimmung über die Ziffern 1 und 2. Nach der Aussprache lässt stellvertretender Ratsvorsitzender Edelmann zunächst über Ziff. 1 und anschließend über Ziff. 2 des Beschlusstextes abstimmen.

Reduzieren

Beschluss:

Die Allgemeinen Vertragsbestimmungen für die Kindertagesstätten der Stadt Braunschweig

- Kindertagesstätten-AVB - in der vom Rat beschlossenen Fassung vom 27. Mai 2014 werden wie folgt geändert:

 

1.§ 4 Absatz 5 wird wie folgt gefasst:

 

Die Erziehungsberechtigten müssen rechtzeitig vor Aufnahme des Kindes

a) den unterschriebenen Aufnahmeantrag,

b) einen Nachweis über die erfolgte Impfberatung (Impfpass, Vorsorgeuntersuchungsheft, ärztliche Bescheinigung),

c) die für die Ermittlung des Kindertagesstätten-Entgelts erforderlichen Unterlagen,

d) die Ermächtigung zum Einzug im Lastschrifteinzugsverfahren

vorlegen.

 

2.§ 8 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:

 

(1) Die Kindertagesstätten werden in der Regel

 

- während der Sommerferien für die Dauer von drei Wochen,

- an den Tagen zwischen Weihnachten und Neujahr und

- für bis zu vier Tage im Jahr für Zwecke der Aus- und Fortbildung

geschlossen.

 

Die Schließungstermine werden den Erziehungsberechtigten rechtzeitig bekanntgegeben.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

getrennte Abstimmung der beiden Ziffern:

Ziffer 1: einstimmig beschlossen

Ziffer 2: bei Enthaltungen beschlossen

Erläuterungen und Hinweise