Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

26.09.2017 - 1.1 Dringlichkeitsantrag: Flohmärkte nicht pauschal...

Beschluss:
zurückgezogen
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Wortprotokoll

 

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Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob das Urteil des OVG Lüneburg über die grundsätzliche Unzulässigkeit von gewerblichen Floh- und Trödelmärkten an Sonn- und Feiertagen auf die Stadt Braunschweig und die hier stattfindenden Floh- und Trödelmärkte zwingend anzuwenden ist. Insbesondere ist zu prüfen, ob jeder Floh- und Trödelmarkt an Sonntagen in Braunschweig davon betroffen ist. Dazu ist u.a. eine schriftliche Stellungnahme des niedersächsischen Innenministeriums einzuholen. Nach Abschluss der Prüfung ist dem Rat eine Beschlussvorlage zuzustellen. Bis dahin sollen Floh- und Trödelmärkte an Sonntagen weiter zugelassen werden.  

 

 

 

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Ergebnis:

Durch die Stellungnahme 17-05441-01 hat sich der Dringlichkeitsantrag erledigt.

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