Rat und Stadtbezirksräte
19.12.2017 - 18 Förderung der Kindertagesstätten der Träger der...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 18
- Zusätze:
- Verantwortlich: Dr. Hanke
- Gremium:
- Rat der Stadt Braunschweig
- Datum:
- Di., 19.12.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Anlage 1 zu den Ausführungsbestimmungen zum Ratsbeschluss vom 21. Dezember 2004 über die Förderung der Kindertagesstätten der Träger der freien Jugendhilfe und Eltern-Kind-Gruppen wird wie folgt geändert (vergl. Anlage 2):
C) Instandhaltungspauschale (Grundstücks- und Gebäudekosten) (ehemals Investiti-onspauschale)
Satz 1 und 2 werden ersetzt durch:
Für Instandhaltungen, Sanierungen und Ersatzbeschaffungen, die zur Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs und Werterhaltung des Gebäudes / der Einrichtung erforderlich sind, wird eine jährliche Pauschale pro geförderte Gruppe in Höhe von 8.550 € berücksichtigt.
Voraussetzung für die Gewährung der Instandhaltungspauschale ist die Unterzeichnung der Vereinbarung zur Sicherstellung zukünftig erforderlicher Instandhaltungen/Sanierungen entsprechend der Anlage 2 zu diesem Ratsbeschluss.
Für Einrichtungen der Förderkategorien „Regelkindertagesstätten in Betriebsträgerschaft" und „Regelkindertagesstätten in angemieteten Räumen" entfällt die Instandhaltungspauschale.
Satz 3 und 4 bleiben unverändert.
Satz 5 wird wie folgt geändert:
Die genannten Beträge für Eltern-Kind-Gruppen wurden, wie angegeben, auf der Basis des Jahres 1999 ermittelt und entsprechend hochgerechnet.
Die getroffenen Regelungen treten zum 1. Januar 2018 in Kraft.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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69,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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148,6 kB
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