Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

19.12.2017 - 18 Förderung der Kindertagesstätten der Träger der...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Nach Aussprache lässt Ratsvorsitzender Graffstedt über die Vorlage 17-05890 abstimmen.

Reduzieren

Beschluss:

Die Anlage 1 zu den Ausführungsbestimmungen zum Ratsbeschluss vom 21. Dezember 2004 über die Förderung der Kindertagesstätten der Träger der freien Jugendhilfe und Eltern-Kind-Gruppen wird wie folgt geändert (vergl. Anlage 2):

 

C) Instandhaltungspauschale (Grundstücks- und Gebäudekosten) (ehemals Investiti-onspauschale)

 

Satz 1 und 2 werden ersetzt durch:

 

r Instandhaltungen, Sanierungen und Ersatzbeschaffungen, die zur Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs und Werterhaltung des Gebäudes / der Einrichtung erforderlich sind, wird eine jährliche Pauschale pro geförderte Gruppe in Höhe von 8.550 € berücksichtigt.

Voraussetzung für die Gewährung der Instandhaltungspauschale ist die Unterzeichnung der Vereinbarung zur Sicherstellung zukünftig erforderlicher Instandhaltungen/Sanierungen entsprechend der Anlage 2 zu diesem Ratsbeschluss.

r Einrichtungen der Förderkategorien „Regelkindertagesstätten in Betriebsträgerschaft" und „Regelkindertagesstätten in angemieteten Räumen" entfällt die Instandhaltungspauschale.

 

Satz 3 und 4 bleiben unverändert.

 

Satz 5 wird wie folgt geändert:

 

Die genannten Beträge für Eltern-Kind-Gruppen wurden, wie angegeben, auf der Basis des Jahres 1999 ermittelt und entsprechend hochgerechnet.

 

Die getroffenen Regelungen treten zum 1. Januar 2018 in Kraft.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

bei 1 Enthaltung beschlossen

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise