Rat und Stadtbezirksräte
06.02.2018 - 5.1.1 Änderungsantrag zu 17-04455: Herbizidfreies Bra...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1.1
- Zusätze:
- Verantwortlich: Fraktion BIBS im Rat der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt Braunschweig
- Datum:
- Di., 06.02.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 11:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Ratsvorsitzender Graffstedt erklärt, dass zu dem Antrag 17-04455 der Änderungsantrag 18-06769 sowie die Stellungnahmen 17-04455-01 und 17-04455-02 vorliegen. Er führt weiter aus, dass der Verwaltungsausschuss die Annahme des Änderungsantrages in geänderter Fassung empfiehlt und trägt den geänderten Beschlusstext vor. Ratsherr Dr. Dr. Büchs bringt den Änderungsantrag ein und begründet diesen. Nach Aussprache stellt Ratsvorsitzender Graffstedt den Änderungsantrag 18-06769 in der geänderten Fassung zur Abstimmung.
Beschluss (geändert):
1. Der Rat bittet die Verwaltung, darauf hin zu wirken (z.B. durch Anregung von Modellprojekten), dass in den städtischen Gesellschaften Braunschweiger Verkehrs-GmbH, Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH, Städtisches Klinikum gGmbH und Nibelungen-Wohnbaugesellschaft GmbH (NiWo) künftig möglichst keine Herbizide mehr eingesetzt werden.
2. Sofern es zu der vorgesehenen Ausweisung von vier dauerhaften Saisonpflegestellen für die Tennenpflege kommt, wird die Verwaltung beauftragt, künftig keine Anträge auf Ausnahmegenehmigungen zum Ausbringen von glyphosathaltigen Herbiziden auf Nichtkulturland beim zuständigen Pflanzenschutzamt der Landwirtschaftskammer Niedersachsen mehr zu stellen.
3. Sofern es zu der vorgesehenen Ausweisung von vier dauerhaften Saisonpflegestellen für die Tennenpflege kommt, wird in Zukunft auf Tennenflächen nur das Heißwasser-Schaum-Verfahren oder andere Verfahren ohne Herbizideinsatz zur Beseitigung von Spontanvegetation (Wildkräutern) angewendet.
4. Die im Stellenplan 2018 mit kw-Vermerk versehenen fünf Saisonstellen werden dafür verwendet, die Grünflächenpflege zu verstärken. Die Fachverwaltung verzichtet im Gegenzug im Jahr 2018 auf den Einsatz von Herbiziden in der Grünflächenpflege.
