Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

24.01.2017 - 4 Benennung von Mitgliedern für den Mobilitätsbei...

Reduzieren

Wortprotokoll

Die Verwaltung gibt einige grundlegende Informationen zum Mobilitätsbeirat und weist nochmals auf den Wunsch der Verkehrs-GmbH hin, in den Beirat möglichst Stadtbezirksratsmitglieder zu entsenden, die regelmäßige Nutzer des ÖPNV sind.

Anschließend gibt die Geschäftsstellenleiterin auf entsprechende Nachfragen hin Informationen zum Benennungsverfahren. Es richtet sich nach § 71 Abs. 6 NKomVG, da es um mehrere unbesoldete Stellen gleicher Art geht. Da nur zwei Sitze pro Bezirksrat zur Verfügung stehen, können lediglich die beiden mitgliederstärksten Fraktionen (CDU und SPD) je eine/n Vertreter/in benennen. Die Frage von Frau Klippert, ob auch von B90/Die Grünen ein/e Kandidat/in in die Wahl eingebracht werden kann, wird in beiderlei Hinsicht verneint. Es findet keine Wahlhandlung statt und die Fraktion ist als drittstärkste in diesem Bezirksrat nicht benennungsberechtigt. Fraktions- bzw. gruppenlose Mitglieder können keine Benennung vornehmen, allenfalls könnten sie von den mitgliederstärksten Fraktionen zu deren Lasten vorgeschlagen werden. Damit war auch eine entsprechende Nachfrage von Herrn Heikebrügge beantwortet.

 

Nach diesem Vorlauf bennent die SPD

 

Herrn Ralf Altmayer

 

als Mitglied des Mobilitätsbeirates.

 

Von der CDU wird

 

Herr Richard Eberle

 

benannt.

 

Herr Altmayer, der nicht dem Stadtbezirksrat angehört, und Herr Eberle stellen sich vor und gehen insbesonders auf die persönlichen Bezüge zum ÖPNV, sowohl als Nutzer wie auch in beruflicher Hinsicht, ein. Für die beiden Benannten wird fraktionsübergreifend Zustimmung signalisiert.

 

Die Bezirksgeschäftsstelle Mitte wird der Verkehrs-GmbH die Herren Altmayer und Eberle mit den erforderlichen Kontaktdaten mitteilen.

 

 

Reduzieren

 

 

Reduzieren

 

 

Erläuterungen und Hinweise