Rat und Stadtbezirksräte
26.01.2017 - 7 Benennung von zwei Vertretern für den Mobilität...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Do., 26.01.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Bezirksgeschäftsstellenleiter Flamm teilt auf nachfrage mit, dass bei zwei zu benennenden Mitgliedern den beiden größten Fraktionen/Gruppen das Benennungsrecht für je 1 Mitglied zusteht. Das Verfahren sei analog der Besetzung der Fachausschüsse des Rates anzuwenden.
Frau Palm bezweifelt dies und geht davon aus, dass die Mitglieder per Mehrheitsvotum zu benennen/zu wählen seien.
Man einigt sich schließlich darauf, vorbehaltlich einer Prüfung der Rechtsansichten das von Herrn Flamm vorgeschlagene Verfahren anzuwenden. Sollte sich dies als falsch herausstellen, müsste der Punkt im März erneut auf die Tagesordnung.
Beschluss: (Entscheidung gemäß § 93 Absatz 1 NKomVG)
"Vorbehaltlich der rechtlichen Prüfung zum korrekten Verfahren über die Benennung von Mitgliedern
in den Mobilitätsbeirat benennt der Stadtbezirksrat Nordstadt Frau Birgitt Adolph und Herrn
Uwe Peters für die kommende Wahlperiode als ständige Mitglieder im Mobilitätsbeirat der
Verkehrs GmbH."
