Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

26.01.2017 - 7 Benennung von zwei Vertretern für den Mobilität...

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Wortprotokoll

Herr Bezirksgeschäftsstellenleiter Flamm teilt auf nachfrage mit, dass bei zwei zu benennenden Mitgliedern den beiden größten Fraktionen/Gruppen das Benennungsrecht für je 1 Mitglied zusteht. Das Verfahren sei analog der Besetzung der Fachausschüsse des Rates anzuwenden.

 

Frau Palm bezweifelt dies und geht davon aus, dass die Mitglieder per Mehrheitsvotum zu benennen/zu wählen seien.

 

Man einigt sich schließlich darauf, vorbehaltlich einer Prüfung der Rechtsansichten das von Herrn Flamm vorgeschlagene Verfahren anzuwenden. Sollte sich dies als falsch herausstellen, müsste der Punkt im März erneut auf die Tagesordnung.

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Beschluss: (Entscheidung gemäß § 93 Absatz 1 NKomVG)

 

"Vorbehaltlich der rechtlichen Prüfung zum korrekten Verfahren über die Benennung von Mitgliedern

  in den Mobilitätsbeirat benennt der Stadtbezirksrat Nordstadt Frau Birgitt Adolph und Herrn

  Uwe Peters für die kommende Wahlperiode als ständige Mitglieder im Mobilitätsbeirat der 

  Verkehrs GmbH."

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Abstimmungsergebnis:

 

8  dafür   1  dagegen   4  Enthaltungen

Erläuterungen und Hinweise