Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

01.02.2017 - 8 Vorstellung der Planungen zur Nutzung der Flüch...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Finze-Raulf vom Fachbereich Soziales und Gesundheit stellt die Planungen zur Nutzung der Flüchtlingsunterkünfte anhand einer Powerpointpräsentation vor.

Anschließend beantwortet sie Fragen aus den Reihen des Stadtbezirksrates.

 

Frau Dr. Janert äußert ihr Unverständnis, warum die Häuser nicht auch für eine Mischnutzung genutzt werden könnten. Sie nennt als Beispiel die Nutzung teilweise als Gästehaus für die Besucher der PTB oder des von-Thünen-Instituts.

 

Frau Dr. Janert bringt anschließend für die CDU-Fraktion einen Antrag zur Nutzung der Flüchtlingsunterkünfte ein.

 

Frau Finze-Raulf begründet dies mit dem aufkommenden Unfrieden, wenn z.B. anerkannte Flüchtlinge mit einem dann größeren gesetzlichen Raumanspruch mit den nicht oder noch nicht anerkannten Flüchtlingen in einer Unterkunft leben würden.

 

Zu vermietende Wohnungen werden über die NiWO Braunschweig GmbH vermietet; es werde eine reguläre Kündigungsfrist vereinbart.

 

Herr Dr. Vollbrecht bittet zu prüfen, ob der ursprüngliche Zustand hinsichtlich einer Befreiung Braunschweigs aufgrund der vorhandenen Erstaufnahmestelle in Kralenriede wieder herstellbar sei. Dazu müsse der Oberbürgermeister in Verhandlungen mit dem Land treten.

 

Frau Ihbe bittet ausdrücklich darum, bei Veränderungen in den Unterkünften in Lamme und Ölper den Stadtbezirksrat auf dem Laufenden zu halten.

 

Ende März 2017 werden die Unterkunft in der Saarbrückener Straße und die Halle in der Arminiusstraße geräumt, so dass nach Instandsetzung auch diese Sporthalle wieder der öffentlichen Nutzung zugeführt werden kann.

 

Die Frage von Herrn Dr. Vollbrecht, ob bei Aufstellung eines Bebauungsplans eine weitergehende Nutzung zur allgemeinen Wohnnutzung möglich sei, gibt Frau Finze-Raulf an die Stadtplanung weiter.

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Beschluss: (Anhörung gemäß § 94 Absatz 1 NKomVG)

 

"Die Verwaltung wird gebeten, bei der vorgesehenen Nutzungsänderung der Flüchtlingsunterkünfte,

  soweit baurechtlich möglich, auch eine Mischnutzung von Flüchtlingen mit anderen im

  Nachnutzungskonzept 17-03640 vorgesehenen Gesellschaftsgruppen in Betracht zu ziehen."

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Abstimmungsergebnis:

 

14  dafür   0  dagegen   0  Enthaltungen

Erläuterungen und Hinweise