Rat und Stadtbezirksräte
15.03.2017 - 5 Kommunales Handlungskonzept für bezahlbares Wohnen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Planungs- und Umweltausschuss
- Datum:
- Mi., 15.03.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0600 Baureferat
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Dr. Hanke und Stadtbaurat Leuer stellen anhand der in der Anlage beigefügten Präsentation das Kommunale Handlungskonzept für bezahlbares Wohnen vor.
Stadtbaurat Leuer weist insbesondere auf die inhaltliche Einbindung der verschiedenen Akteure bei der Erstellung des Konzeptes hin und stellt die geplanten Maßnahmen und zu erwartenden Ergebnisse bis 2025 in einem worst-case- und best-case-Szenario dar, womit die im Ratsauftrag festgelegten Ziele erreicht würden.
Frau Dr. Hanke macht deutlich, dass der Erfolg beim Ankauf von Belegungs- und Mietpreisbindungen stark abhängig sei von der Bereitschaft der Wohnungswirtschaft und aktiv beworben werden müsse. Sie unterstreicht darüber hinaus, dass die Schaffung der Wohnstandorte für Flüchtlinge dem allgemeinen Wohnungsmarkt zuzurechnen seien.
Ratsfrau Schütze dankt der Verwaltung für die Erstellung des Handlungskonzepts und begrüßt die daraus resultierenden Maßnahmen. Sie schlägt vor, zuerst Anfragen zum Konzept beantworten zu lassen und danach in die Diskussion einzusteigen.
Ratsfrau Mundlos sieht einen Widerspruch in der Einschätzung der Wohlfahrtsverbände. Einerseits werde das Handlungskonzept begrüßt, andererseits habe die AG der Wohlfahrtsverbände in einer Stellungnahme geäußert, dass das notwendige Ergebnis durch das Konzept nicht erreicht werde und die Befürchtung bestehe, dass zukünftig weiterer preiswerter Wohnraum verloren gehe. Herr Velten, der Sprecher der AGW, wird um Beantwortung gebeten und erwidert, dass aus Sicht der AGW ein großer Konsens über die Instrumente bestehe, aber die Maßnahmen als nicht ausreichend eingeschätzt würden. Es werde ein deutlich höherer finanzieller Einsatz für erforderlich gehalten.
Ratsfrau Ohnesorge bittet um Erläuterung, in welche Richtung die Stadt tendiere, wenn über die Gebietsfreistellung erneut diskutiert werden müsse. Frau Dr. Hanke erklärt, dass die Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt keine Richtung nennen könne, wichtig sei insbesondere, den Verein Stadtteilentwicklung Weststadt zu erhalten.
Ratsfrau Schütze bittet um Darstellung der Finanzierung der zentralen Stelle für Wohnraum-hilfe (ZSW). Herr Tegtmeyer erläutert auf Grundlage der beigefügten Finanzierungsübersicht für das Jahr 2017 den Einsatz der bereitgestellten Mittel.
Stadtbaurat Leuer antwortet auf Nachfragen, warum nicht auf das Instrument der Erhaltungssatzung zurückgegriffen werde, dass unter Abwägung der Möglichkeiten der Schwerpunkt auf aktive Maßnahmen gesetzt wurde.
Ratsherr Hinrichs geht davon aus, dass bei einer Quote für Neubauten von 20 %, die übrigen
80 % stärker belastet würden. Er sieht Versäumnisse in den Förderbedingungen des Landes und des Bundes, die unattraktiv seien. Er kündigt einen Änderungsantrag der CDU-Fraktion an und stellt aufgrund von Beratungsbedarf den Antrag, die Vorlage passieren zu lassen.
Ratsfrau Schütze und Ratsfrau Palm äußern ihr Unverständnis zum Antrag auf passieren lassen und weisen auf die lange Vorbereitungszeit des Handlungskonzeptes hin, in der auch die Politik eingebunden gewesen sei. Sie plädieren vielmehr dafür, dass die Fachausschüsse ein Signal setzen sollten, indem sie ein eindeutiges Votum abgeben. Davon unabhängig könnten Änderungsanträge zum VA und Rat eingebracht werden. Frau Palm kündigt ebenfalls einen Änderungsantrag der SPD-Fraktion an.
Ratsfrau Naber fragt, wie eine Evaluierung erfolgen und der künftige Bedarf ermittelt werden könne.
Stadtbaurat Leuer informiert, dass dies auch mit den Wohnungsbaugesellschaften diskutiert werde. Für eine Umsetzung gäbe es verschiedene Möglichkeiten, z.B. über eine Aktualisierung des Gewos-Gutachtens.
Ratsherr Manlik macht deutlich, dass die CDU-Fraktion das Handlungskonzept durchaus unterstütze und mittrage. Die CDU-Fraktion habe jedoch vor einen Änderungsantrag einzubringen, mit dem das Land Niedersachsen aufgefordert werden solle, Direktzuschüsse zu gewähren. Die genaue Formulierung sei noch innerhalb der Fraktion abzustimmen.
Nach der Beantwortung weiterer Nachfragen bringt Ratsherr Dr. Büchs den Änderungsantrag der BIBS-Fraktion ein und fordert die Quote von 20 % sozialem Wohnraums auf alle Wohneinheiten und nicht nur auf den Geschosswohnungsbau zu beziehen.
Aus seiner Sicht solle die Stadt in Vorleistung der Wohnraumfördermittel des Landes treten.
Abschließend sprechen sich Frau Dr. Hanke und Stadtbaurat Leuer dafür aus, dass ein Beschluss in den Fachausschüssen gefasst werden solle, um mit einem entsprechenden Signal aus der Politik schneller handlungsfähig gegenüber der Wohnungswirtschaft zu sein.
In der Folge wird zuerst über den Änderungsantrag der BIBS-Fraktion (17-04192) abgestimmt:
Beschluss:
Hiermit wird beantragt, die Quote von 20% sozialen Wohnraums nicht nur auf den Geschosswohnungsbau, sondern auf die Gesamtzahl der Wohneinheiten zu beziehen.
Abstimmungsergebnis – Planungs- u. Umweltausschuss:
dafür: 3 dagegen: 8 Enthaltungen: 1
Abstimmungsergebnis- Ausschuss für Soziales und Gesundheit:
dafür: 2 dagegen: 8 Enthaltungen: 0
Im Anschluss daran wird über die Vorlage 17-03839 abgestimmt:
Beschluss:
1. Das kommunale Handlungskonzept für bezahlbares Wohnen wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die in dem Konzept zur Umsetzung einzelner Instrumente erforderlichen Richtlinien zu erarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung zeitnah vorzulegen.
3.Das kommunale Handlungskonzept wird evaluiert. Ende 2019 wird dem Rat ein erstes Zwischenresultat vorgelegt.
Abstimmungsergebnis – Planungs- u. Umweltausschuss:
dafür: 11 dagegen: 0 Enthaltungen: 0
Abstimmungsergebnis – Ausschuss für Soziales und Gesundheit:
dafür: 10 dagegen: 0 Enthaltungen: 0
Beschluss:
1. Das kommunale Handlungskonzept für bezahlbares Wohnen wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die in dem Konzept zur Umsetzung einzelner Instrumente erforderlichen Richtlinien zu erarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung zeitnah vorzulegen.
3.Das kommunale Handlungskonzept wird evaluiert. Ende 2019 wird dem Rat ein erstes Zwischenresultat vorgelegt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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715,6 kB
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