Rat und Stadtbezirksräte
16.03.2017 - 13 Feuerwehrbedarfsplan der Feuerwehr Braunschweig...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Gremium:
- Finanz- und Personalausschuss
- Datum:
- Do., 16.03.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 37 Fachbereich Feuerwehr
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Stadtrat Ruppert erläutert den Inhalt der Vorlage und teilt mit, dass die Inhalte der Beschlussvorlage mit dem Gutachter, der Freiwilligen Feuerwehr sowie der Personalvertretung abgestimmt worden seien.
Abschließend stellt Stadtrat Ruppert dar, dass die vorgelegten Gutachten eine gute Arbeitsgrundlage für die nächsten Jahre darstellen und der Feuerwehrausschuss der Beschlussempfehlung bereits mit großer Mehrheit gefolgt sei.
Beschluss:
1.Gutachten zur Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans der Feuerwehr Braunschweig
A. Das unter www.braunschweig.de/feuerwehrbedarfsplan <http://www.braunschweig.de/feuerwehrbedarfsplan> veröffentlichte „Gutachten zur Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans der Stadt Braunschweig“ sowie die als Anlage beigefügte Stellungnahme des Stadtkommandos der FF werden als zentrale Arbeitsgrundlagen zustimmend zur Kenntnis genommen.
B. Die im Gutachten genannten vier Empfehlungen zur Steigerung des Schutzzielerreichungsgrades dienen als konzeptioneller Orientierungs- und Entscheidungsrahmen für Rat und Verwaltung.
C. Die unter www.braunschweig.de/feuerwehrbedarfsplan <http://www.braunschweig.de/feuerwehrbedarfsplan> veröffentlichten „Ergebnisse der Organisationsuntersuchung des Fachbereichs 37“ werden zur Kenntnis genommen.
2.Weiteres Verfahren zur Umsetzung des Feuerwehrbedarfsplanes
A. Die Umsetzung der Gutachterempfehlungen soll nach Konkretisierung der Vorschläge durch die Verwaltung schrittweise im Rahmen der vom Rat beschlossenen Haushaltsmittel erfolgen.
B. Die Verwaltung wird in der zweiten Jahreshälfte 2017 erste Vorschläge zur Erarbeitung und Umsetzung von Maßnahmen unterbreiten, die geeignet sind, den Schutzzielerreichungsgrad zu verbessern.
C. Die ergriffenen Maßnahmen sollen dabei regelmäßig auf ihre Wirksamkeit evaluiert und der Schutzzielerreichungsgrad regelmäßig ausgewertet werden. In 5 Jahren soll der Feuerwehrbedarfsplan erneut fortgeschrieben werden, um die erforderlichen Maßnahmen ggf. anzupassen.
3.Gutachten über die Organisationsuntersuchung der Berufsfeuerwehr
Das Gutachten zur Organisationsuntersuchung der Berufsfeuerwehr wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung berichtet im 2. Halbjahr 2017 über die geplanten Maßnahmen zur Umsetzung der Gutachterempfehlungen. Die Realisierung notwendiger Maßnahmen im Organisations- und Personalbereich erfolgt im Rahmen der vom Rat beschlossenen Haushaltsmittel.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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3
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(wie Dokument)
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10,8 kB
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