Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

16.03.2017 - 22 Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH und ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beschluss:

 

„1. Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung

 

a) der Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH werden angewiesen,

 

b) der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen, in der Gesellschafterversammlung der Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH

 

zu beschließen, § 10 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages wie folgt zu ändern:

 

Vorsitzender des Aufsichtsrates ist der Oberbürgermeister bzw. der von ihm vorgeschlagene Beschäftigte der Stadt. Den stellvertretenden Vorsitzenden wählt der Aufsichtsrat aus seiner Mitte. Scheidet der Stellvertreter während seiner Amtszeit aus, ist unverzüglich eine Ersatzwahl vorzunehmen.

 

2. Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Braunschweig Stadtmarketing GmbH werden angewiesen zu beschließen, § 10 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages wie folgt zu ändern:

 

Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden. Scheidet der Vorsitzende oder sein Stellvertreter während seiner Amtszeit aus, ist unverzüglich eine Ersatzwahl vorzunehmen."

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:Dafür: 11    Dagegen: 0    Enthaltungen: 1

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise