Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

07.04.2017 - 6.1 Keine Diskriminierung bei EinlasskontrollenAntr...

Beschluss:
abgelehnt
Reduzieren

Wortprotokoll

Ratsherr Sommerfeldt geht darauf ein, dass das Thema schon lange bekannt ist und begründet den Antrag. Er führt aus, dass es für die Gastronomiebetreiber auch von Vorteil sein kann, wenn nachgewiesen wird, dass keine Diskriminierungen stattfinden und die Fragestellung damit abschließend geklärt ist.

 

Die Ratsherren Merfort und Schatta halten den Antrag für nicht zielführend. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Betreiber und die Ordnungsbehörden gute Arbeit leisten und sensibel mit der Thematik umgehen, damit keine Diskriminierungen bei Einlasskontrollen stattfinden. Sinnvoller wäre es, mit den Beteiligten Gespräche zu führen und dann das weitere Vorgehen zielführend und gemeinsam abzustimmen, damit keine Diskriminierungen stattfinden. Die CDU-Fraktion wird daher dem Antrag in der hier vorliegenden Form nicht zustimmen.

 

Ratsherr Graffstedt hrt für die SPD-Fraktion aus, dass das Problem durchaus gesehen und differenziert betrachtet wird. Dennoch wird der hier vorliegenden Antrag nicht für den richtigen Weg gehalten. Er empfiehlt, dass soweit nicht bereits geschehen Gespräche mit den Ordnungsbehörden, den Betreibern und dem Dehoga geführt werden, um die Situation umfassend beurteilen zu können. Anschließend sollte dem Wirtschaftsausschuss eine zusammenfassende Darstellung der Maßnahmen gegeben werden. Weiterhin spricht er sich dagegen aus, dass in dem formulierten Beschlusstext der Fraktion DIE LINKE eine Diskothek plakativ benannt wird. In dieser Form wird die SPD-Fraktion nicht für den Antrag stimmen.

 

Ratsherr Böttcher schließt sich der Argumentation an. Er bemängelt ebenfalls, dass im Beschlusstext eine Diskothek explizit benannt wird und hält klärende Gespräche zur Erfassung der Situation und Einleitung zielführender Maßnahmen für erforderlich.

 

Ausschussvorsitzender Scherf erkundigt sich nach den kostenmäßigen Auswirkungen für die beantragte Maßnahme. Wirtschaftsdezernent Leppa erläutert dazu, dass es sich überwiegend um eine Verschiebung von Personalkapazitäten handeln würde.

 

 

Reduzieren

[abgelehnt] Der Rat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten, innerhalb der nächsten 6 Monate Tests in den Braunschweiger gastronomischen Betrieben und Diskotheken durchzuführen.  Ziel dieser Tests soll es sein, die Einhaltung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG, §19), in Verbindung mit dem Niedersächsischen Gaststättengesetzes (NGastG, §11 (1) Satz 14, §11 (2)) zu überprüfen. Bei den geplanten Tests ist insbesondere die Diskothek „Schwanensee" zu berücksichtigen. Verstöße gegen das Diskriminierungsverbot sind mit dem gesetzlich festgelegten Bußgeld von bis zu 10.000 Euro zu ahnden. Bei fortgesetzten Verstößen ist eine Gewerbeuntersagung zu prüfen. Nach Durchführung der Test sollen den Ratsgremien die Ergebnisse mitgeteilt werden.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

dafür: 1dagegen: 9 enthalten: 0

Erläuterungen und Hinweise