Rat und Stadtbezirksräte
02.05.2017 - 5 Erneuerung des Betriebsführungsvertrages zwisch...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
Sitzung des Bauausschusses
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Di., 02.05.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Ratsherr Köster kritisiert die zahlreichen Fremdwörter und Fachbegriffe und bittet in entsprechenden Fällen um Beifügung eines Glossars.
Stadtbaurat Leuer erläutert, dass es sich bei der neuen Vertragsgestaltung um die Zusammenführung und Bündelung verschiedener Anlagen und Einzelregelungen im Sinne einer Vereinheitlichung und übersichtlicheren Anwendung handele.
Frau Dr. Gromadecki stellt die Vertragsinhalte zusammengefasst vor.
Ratsherr Kühn begrüßt die Vorgehensweise und fragt nach dem Kontrollgremium für die Mess- und Probenergebnisse. Frau Dr. Gromadecki führt zur Eigenüberwachung und Dokumentation aus. Die Stadt erhalte die Datenauswertungen regelmäßig über die Quartalsberichte der SE|BS. Auch der Abwasserverband werde informiert. Aufsichtsbehörde sei das NLWKN (Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz). Herr Teiser ergänzt, dass über die erteilten Verregnungs- und Einleitungserlaubnisse zudem eine Kontrolle durch die Wasserbehörde der Stadt erfolge.
Ratsherr Sommerfeld erklärt, dass jede erzielte Klarheit und bessere Nachprüfbarkeit vom Grundsatz her positiv sei. Er bittet unter Bezug auf den angeführten Schriftverkehr um Darstellung der Regelungen des alten Vertrags sowie der Ergebnisse der erfolgten Gespräche und Schriftwechsel der vergangenen Jahre, um eine Vergleichbarkeit zum jetzigen Stand als Beurteilungsgrundlage zu haben. Er hinterfragt weiterhin das Verfahren und die Zuständigkeiten bei Nicht-Einigung der Beteiligten und bittet um Erläuterung zur konkreten Regelung der Kapitalkosten.
Frau Dr. Gromadecki erklärt, dass die Kapitalkosten über die Investitionen und Abschreibungen im Wirtschaftsplan des Abwasserverbands dargestellt seien. Die Stadt verfüge in den Gremien des Verbands sowohl im Vorstand als auch im Ausschuss und damit auch im Streitfall über die Mehrheit. Die in den Betriebsführungsvertrag eingeflossenen Regelungen seien im beschlossenen Abwasserentsorgungsvertrag und dessen Anlagen enthalten, dies betreffe insbesondere auch den damaligen Betriebsführungsvertrag, dessen Ergänzungen und den entsprechenden Schriftverkehr. Der von Ratsherrn Sommerfeld benannte Schriftverkehr beziehe sich nicht auf die letzten 11 Jahre, sondern auf die umfangreichen Abstimmungen im Zuge der Erarbeitung des nunmehr vorliegenden neuen Vertragstextes.
Ratsherr Sommerfeld erklärt, dass seine Fragen damit beantwortet seien.
Auf Nachfrage von Ratsfrau Keller erläutert Frau Dr. Gromadecki, dass die Vertragslaufzeit des Betriebsführungsvertrags bis 31. Dezember 2035 an die Laufzeit des Abwasserentsorgungsvertrags angepasst sei.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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281,4 kB
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