Rat und Stadtbezirksräte
03.05.2017 - 10 Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift "Hein...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Planungs- und Umweltausschuss
- Datum:
- Mi., 03.05.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Stadtbaurat Leuer stellt die Vorlage dar. Es würden ca. 400 Wohneinheiten geschaffen, ca. 50 % davon im Geschosswohnungsbau und 50 % Einfamilienhäuser. Im Städtebaulichen Ver-trag verpflichte sich die Erschließungsträgerin, mindestens 20 % der im Baugebiet
entstehenden Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau als sozialen Wohnungsbau zu er-richten. Stadtbaurat Leuer führt weiter aus, dass im nördlichen Bereich auch Einzelhandel in angemessener Größe möglich sei.
Stadtbaurat Leuer erläutert die verkehrliche Anbindung und verweist hierzu auf das vorliegen-de Verkehrsgutachten.
Ein weiteres wesentliches Thema sei die Abgrenzung zu dem östlich angrenzendem Gewer-begebiet. Eine Lösung für gesundes Wohnen werde durch verschiedene Parameter erreicht. Zum einen werde zu dem Gewerbegebiet eine Lärmschutzwall von 6,50 m Höhe errichtet. Zum anderen werde ein Abstand zum Gewerbegeiet von 80 m vorgesehen. Eine Ausweitung des Gewerbegebietes sei daher weiterhin möglich. Insgesamt seien die Belange des Woh-nens und des Gewerbes sehr gut abgewogen worden.
Ratsherr Kühn spricht die Einwände hinsichtlich der verkehrlichen Entwicklung an. Bei zu-künftigen Maßnahmen müsse der Bereich entlastet werden. Auch die Situation der Radfahrer müsse verbessert werden. Ratsherr Kühn nimmt auch Bezug auf eine mögliche Stadtbahn-anbindung und den Bau einer Gemeinschaftseinrichtung.
Stadtbaurat Leuer erklärt, dass eine Vorhaltefläche für eine mögliche Stadtbahntrasse im Be-bauungsplan gesichert sei. Im Städtebaulichen Vertrag sei geregelt, dass die Erschließungs-trägerin für den Ausbau der vorhandenen bzw. die Errichtung einer neuen Gemeinschaftsein-richtung einen Anteil in Höhe von 400.000,- € beitragen werde. Die Details der Umsetzung müssten noch geklärt werden.
Ratsherr Dr. Büchs bemängelt, dass sich der Anteil von 20% sozialer Wohnungsbau nur auf den Geschosswohnungsbau beziehe. Er nimmt Bezug auf die vorhandenen Bäume. Es sei nicht eindeutig erkennbar, welche Bäume erhalten und welche ersetzt werden sollen.
Frau Dr. Goclik verweist auf die hohe Anzahl alter Bäume. Analog zum Bebauungsplanver-fahren Langer Kamp sollte geprüft werden, ob diese nicht gezielt zumindest in den Bereichen, die nicht bebaut werden sollen, erhalten bleiben können.
Stadtbaurat Leuer informiert, dass alles was ökologisch sinnvoll sei erhalten bleiben solle. Der Bebauungsplan sehe auch einige zu erhaltende Bäume vor. Die Verwaltung werde darüber hinaus auf die Erschließungsträgerin einwirken, weitere erhaltenswerte Baumbestände zu sichern.
Ratsherr Hinrichs begrüßt den Einsatz von Glasfasertechnik. Er bittet um Auskunft, wie dies auch in anderen Baugebieten sichergestellt werden könne.
Stadtbaurat Leuer erklärt, dass dies auch für zukünftige Baugebiete in Städtebaulichen Ver-trägen gesichert werden solle.
Bürgermitglied Dr. Schröder und Frau Dr. Goclik fragen, warum die Fassadenbegrünung hier abgelehnt und beim vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hamburger Straße-Südost befür-wortet werde.
Stadtbaurat Leuer verweist auf den Unterschied der Bebauungsplanverfahren. Beim vorha-benbezogenen Bebauungsplan Hamburger Straße-Südost sei das zu errichtende Gebäude weitestgehend ausgeplant, daher sei hier eine Fassadenbegrünung vorgesehen.
Beschluss:
1.Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung gemäß den Anlagen 6 und 7 behandelt.
2.Der Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift „Heinrich-der-Löwe-Kaserne“, AW 100, wird in der während der Sitzung ausgehängten Fassung gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen.
3.Die zugehörige Begründung wird beschlossen.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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2,6 MB
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1,7 MB
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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3,1 MB
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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277,9 kB
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11
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905,7 kB
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(wie Dokument)
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272,1 kB
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(wie Dokument)
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222,9 kB
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802,7 kB
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15
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(wie Dokument)
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97,7 kB
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16
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(wie Dokument)
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138,4 kB
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