Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

31.05.2017 - 10.1.1 Bürgerbegegnungsstätten/Nachbarschaftstreffs

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Auf Nachfrage in der Sitzung wird zum Protokoll mitgeteilt für welchen Nutzungszweck die Gemeinschaftshäuser vorgesehen sind:

 

"Das Gemeinschaftshaus steht mit seinen Einrichtungen Vereinen oder anderen Organisationen und Gruppen aus der Stadt Braunschweig für gemeinnützige, sportliche, schulische, politische, kulturelle und jugendfördernde Zwecke und Privatpersonen für Familienfeierlichkeiten sowie für Betriebsfeste zur Verfügung, soweit die Veranstaltungen dem Charakter der Räume entsprechen."

 

Desweiteren wird auf Wunsch als Anlage zum Protokoll der Flyer über die Seniorenbegegnungsstätten nachgereicht.

 

 

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Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise