Rat und Stadtbezirksräte
01.06.2017 - 5 Änderung der Allgemeinen Vertragsbestimmungen f...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 01.06.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Reinmüller erläutert die Änderungen. Ratsfrau Keller spricht sich für eine Reduzierung der Schließzeiten in den Sommerferien aus. Die Thematik wird im Anschluss diskutiert.
Ratsfrau Keller kündigt an, zu einer der nächsten Sitzungen einen Antrag zur Reduzierung der Schließzeiten zu stellen.
Beschluss:
Die Allgemeinen Vertragsbestimmungen für die Kindertagesstätten der Stadt Braunschweig
- Kindertagesstätten-AVB - in der vom Rat beschlossenen Fassung vom 27. Mai 2014 werden wie folgt geändert:
1.§ 4 Absatz 5 wird wie folgt gefasst:
Die Erziehungsberechtigten müssen rechtzeitig vor Aufnahme des Kindes
a) den unterschriebenen Aufnahmeantrag,
b) einen Nachweis über die erfolgte Impfberatung (Impfpass, Vorsorgeuntersuchungsheft, ärztliche Bescheinigung),
c) die für die Ermittlung des Kindertagesstätten-Entgelts erforderlichen Unterlagen,
d) die Ermächtigung zum Einzug im Lastschrifteinzugsverfahren
vorlegen.
2.§ 8 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
(1) Die Kindertagesstätten werden in der Regel
- während der Sommerferien für die Dauer von drei Wochen,
- an den Tagen zwischen Weihnachten und Neujahr und
- für bis zu vier Tage im Jahr für Zwecke der Aus- und Fortbildung
geschlossen.
Die Schließungstermine werden den Erziehungsberechtigten rechtzeitig bekanntgegeben.
