Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

01.06.2017 - 5 Änderung der Allgemeinen Vertragsbestimmungen f...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Reinmüller erläutert die Änderungen. Ratsfrau Keller spricht sichr eine Reduzierung der Schließzeiten in den Sommerferien aus. Die Thematik wird im Anschluss diskutiert.

Ratsfrau Keller kündigt an, zu einer der nächsten Sitzungen einen Antrag zur Reduzierung der Schließzeiten zu stellen.

 

 

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Beschluss:

 

Die Allgemeinen Vertragsbestimmungen für die Kindertagesstätten der Stadt Braunschweig

- Kindertagesstätten-AVB - in der vom Rat beschlossenen Fassung vom 27. Mai 2014 werden wie folgt geändert:

 

1.§ 4 Absatz 5 wird wie folgt gefasst:

 

Die Erziehungsberechtigten müssen rechtzeitig vor Aufnahme des Kindes

 

a) den unterschriebenen Aufnahmeantrag,

b) einen Nachweis über die erfolgte Impfberatung (Impfpass, Vorsorgeuntersuchungsheft, ärztliche Bescheinigung),

c) die für die Ermittlung des Kindertagesstätten-Entgelts erforderlichen Unterlagen,

d) die Ermächtigung zum Einzug im Lastschrifteinzugsverfahren

vorlegen.

 

2.§ 8 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:

 

(1) Die Kindertagesstätten werden in der Regel

 

- während der Sommerferien für die Dauer von drei Wochen,

- an den Tagen zwischen Weihnachten und Neujahr und

- für bis zu vier Tage im Jahr für Zwecke der Aus- und Fortbildung

geschlossen.

 

Die Schließungstermine werden den Erziehungsberechtigten rechtzeitig bekanntgegeben.

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Getrennte Abstimmung:

 

Abstimmungsergebnis zu 1: ja: 14  nein: 0  Enthaltung: 0

Abstimmungsergebnis zu 2: ja: 10  nein: 0  Enthaltung: 4

 

 

Erläuterungen und Hinweise