Rat und Stadtbezirksräte
01.06.2017 - 4.2 Änderung der Kriterien für die Kindertagespfleg...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 01.06.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Regelungen für die Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen („Großtagespflege"), beschlossen vom Jugendhilfeausschuss am 28. Juni 2007 (Vorlage 11261/07), werden wie folgt geändert.
Bei der Betreuung von mehr als acht bis maximal zehn fremden Kindern muss eine Tagespflegeperson über eine pädagogische Ausbildung (Erzieherin/Erzieher oder Sozialpädagogin/Sozialpädagoge) verfügen.
Erteilung einer Pflegeerlaubnis für jede Tagespflegeperson (max. fünf Plätze pro Tagespflegeperson und nicht mehr als zehn Plätze aller Tagespflegepersonen).
Bei einem Platzangebot von acht oder zehn Plätzen dürfen zwölf bzw. 16 Vereinbarungen (pro Tagespflegeperson maximal acht Vereinbarungen) abgeschlossen werden, wobei nicht mehr als acht bzw. zehn Kinder gleichzeitig anwesend sein dürfen.
Die Kriterien für die Großtagespflege („Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen - Kriterien für die Umsetzung in der Stadt Braunschweig") sind für die Veröffentlichung entsprechend redaktionell zu überarbeiten.
