Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

06.06.2017 - 8.1 Regiekosten-Aufschläge auf die Entwässerungsgeb...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Ratsherr Rosenbaum bringt den Antrag der BIBS-Fraktion im Kontext der schriftlich vorliegenden Stellungnahme der Verwaltung 17-04586-01 (TOP 8.1.1) ein.

 

Protokollnotiz: Ratsherr Sommerfeld nimmt ab 15:32 Uhr wieder an der Sitzung teil.

 

Ratsherr Rosenbaum führt zu den seiner Ansicht nach vorliegenden fehler- bzw. zweifelhaften Aussagen und Argumentationen in der Stellungnahme der Verwaltung aus. Er geht auf die Bezugsgrößen und Aktivierbarkeit der Eigenleistungen ein und betont die besondere städtische Treuepflicht dem Gebührenzahler gegenüber. Erforderlich sei, wie im Abwasserentsorgungsvertrag vorgesehen, ein jeweiliger Einzelnachweis.

 

Stadtbaurat Leuer nimmt zur Ermittlung der Eigenleistungen durch die SE|BS eingehend Stellung und erläutert diese. Die entsprechenden Nachweise und Überprüfungen erfolgten sowohl durch die Stadt als auch durch einen Wirtschaftsprüfer sowie im Rahmen des Jahresabschlusses. Dies beinhalte auch die Prüfung der Aktivierbarkeit und Aktivierung der Leistungen. Die mit dem Antrag verfolgten Ziele seien bereits gängige Praxis.

 

Auf Nachfrage von Ratsherrn Köster nach den angeführten pauschalen Aufschlägen auf die Investitionskosten erläutert Stadtbaurat Leuer, dass auf Planungsleistungen 25 %-Bauherrn-Funktion erhoben werden. Die insgesamt bestehenden Kosten seien jedoch auch angefallen und würden entsprechend überprüft.

 

Ratsherr Rosenbaum nimmt Bezug auf den Bericht des Wirtschaftsprüfers für 2016. Danach habe dieser den Regiekosten-Zuschlag 2015/16 gerade nicht im Einzelnen prüfen können. Die Einzelheiten könne er nachliefern. Ratsherr Rosenbaum fragt weiterhin, ob der 14,25 %-Zuschlag für städtische Leistungen als bei der Stadt üblich bestätigt werden könne sowie ob es den Tatsachen entspreche, dass dieser auch im ersten Jahr nach der Privatisierung der SE|BS entsprechend in Rechnung gestellt wurde und anschließend sukzessive auf nunmehr 43 % angestiegen sei.

 

Stadtbaurat Leuer weist darauf hin, dass der Wirtschaftsprüfer einen uneingeschränkten Vermerk erteilt habe. Die Kosten für die Erstellung des Investitionsvolumens hätten sich im Zuge der Privatisierung nicht wesentlich geändert. Bereits vor der Privatisierung sei in städtischer Hand eine Aktivierung von Eigenleistungen erfolgt, allerdings nicht nach dem Handelsgesetzbuch (HGB), sondern nach den für die öffentliche Verwaltung maßgeblichen Rechtsvorschriften. Nach diesen sei zwar etwas weniger veranlagt worden, dies bedeute jedoch nicht, dass weniger in die Gebühren eingegangen sei. Die Aktivierung nach dem HGB erfolge nicht über ein Mehr im Gebühren-Haushalt, sondern u.a. über Abschreibungen und Abbildung im Aufwand.

 

Ratsherr Köster erklärt für die CDU-Fraktion, dass diese den Antrag aufgrund der schriftlichen Stellungnahme der Verwaltung und den mündlichen Ausführungen von Stadtbaurat Leuer heute ablehnen werde.

 

Ratsherr Sommerfeld bittet für die folgenden Gremienberatungen um weitere Darstellung zum relativ hohen Eigenleistungsprozentsatz von über 30 bzw. 40 % und den jährlichen Investitionsquoten. Er fragt in diesem Zusammenhang weiterhin, wie es demgegenüber zu den für das Jahr 2017 angegebenen niedrigen Regiekosten von unter 20 % komme, insbesondere ob dies über eine gestiegene Investitionsleistung oder Personalabbau erreicht werde.

 

Stadtbaurat Leuer führt aus, dass der Personalbestand sich nicht grundsätzlich verändere. Es handele sich um kontinuierliche Kosten, die sich nicht wesentlich veränderten. Durch die Arbeit an unterschiedlichen Maßnahmen, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten veranlagt werden, ergebe sich jedoch ein anderer Investitionssatz. Die diesjährige Senkung der Regiekosten auf 20 % bilde keinen Trend ab, sondern es sei eine jeweils jährliche Betrachtung vorzunehmen, je nach dem wie Maßnahmen zum Abschluss gebracht würden.

 

Stadtbaurat Leuer weist abschließend den von Ratsherrn Sommerfeld erhobenen Vorwurf einer willkürlichen Arbeitsweise entschieden zurück. Sowohl die Stadt als auch die SE|BS seien nach den jeweiligen sie betreffenden Rechtsgrundlagen tätig geworden bzw. tätig; hierin begründeten sich, wie erläutert, auch die unterschiedlichen Sätze. Ein Zusammenhang zur Umlage von Gemeinkosten bestehe nicht. Die Ergebnisse seien belastbar und jährlich überprüft. Die SE|BS habe die Kosten nicht erhöht. Es werde kontinuierlich weitergearbeitet, um das Programm abzuwickeln. Entsprechend der gesetzlichen Grundlagen seien die aktivierbaren Kosten von den Kosten in Betrieb und Unterhaltung, die als Aufwand darzustellen seien, zu unterscheiden. Genau dieses sei erfolgt und erfolge auch laufend und weiterhin.

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Beschluss (Empfehlung an Verwaltungsausschuss und Rat):

Der Rat beschließt:

Von pauschalen Aufschläge auf die Investitionskosten wird zukünftig abgesehen. Eigenleistungen des vertraglichen Dienstleisters werden nur noch anerkannt, wenn sie

1. im Einzelnen nachgewiesen werden, und

2. als 'aktivierbar' dem Gebührenhaushalt - und damit zu Lasten des Gebührenzahlers - zweifelsfrei zuzuordnen sind.“

 

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Abstimmungsergebnis:

 

2 / 7 / 2

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