Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

07.06.2017 - 6 Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift "Otto...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Protokollnotiz: Die Tagesordnungspunkte 6 und 7 werden zusammengefasst beraten.

 

Stadtbaurat Leuer nimmt Bezug auf die Ergänzungsvorlage und informiert auf Frage von Ratsherrn Dr. Mühlnickel, dass die Anwendung der Richtlinie Schall 03 (1990) korrekt sei.

 

Ratsherr Dr. Büchs gibt zu bedenken, dass es durch die direkte Nähe zu den Bahngleisen Probleme mit dem Lärmschutz geben könnte.

 

Auf Frage von Ratsherrn Hinrichs teilt Stadtbaurat Leuer mit, dass der neue Gebietstyp „Urbane Gebiete“ hier nicht zur Anwendung kommen könne.

 

Auf Anregung von Frau Dr. Goclik sagt Stadtbaurat Leuer zu, dass möglichst viele Bäume erhalten bleiben sollen.

 

Ratsfrau Gries bedauert, dass das vorhandene Bahnhofsgebäude abgerissen werden solle. Stadtbaurat Leuer weist darauf hin, dass das Bahnhofsgebäude nicht unter Denkmalschutz stehe.

 

Ratsfrau Gries bittet darum, dass der Ortsheimatpfleger das Bahnhofsgebäude noch einmal besichtigen und fotografieren könne.

 

Stadtbaurat sagt zu, dass sich die Verwaltung dafür einsetze.

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Beschluss:

„Dem Entwurf des Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift „Otto-Bögeholz-Straße“,

WT 54, sowie der Begründung mit Umweltbericht wird zugestimmt. Die Entwürfe sind gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.“

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Beschlossen in der Fassung der Ergänzungsvorlage 17-04032-01.

 

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise