Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

07.06.2017 - 4 Richtlinie für das kommunale Wohnraumförderprog...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Stadtbaurat Leuer erläutert die Richtlinie anhand einer Beamerpräsentation. Er führt aus, dass die städtische Förderung subsidiär erfolge, die Landesförderung sei Voraussetzung für eine kommunale Förderung. Gefördert werden solle der Mietwohnungsneubau sowie der Aus- und Umbau und die Erweiterung von Mietwohnraum im Rahmen einer Nutzungsänderung. Die Richtlinie sei somit ausgerichtet auf die Schaffung zusätzlichen Wohnraums.

 

Stadtbaurat Leuer führt weiter aus, dass keine Eigentumsförderung erfolgen solle. Außerdem erfolge keine Förderung von Wohneinheiten, deren Bau und Bindung durch einen städtebaulichen Vertrag bereits verbindlich vereinbart sei.

 

Die rderung von Modernisierungs-/Sanierungsmaßnahmen erfolge über die Richtlinie der Sozialverwaltung durch den Ankauf von Belegungsbindungen.

 

Stadtbaurat Leuer informiert über die unterschiedlichen Förderhöhen bei einer Miete von 5,60 € bzw. 7,00 €.

 

Ratsherr Dr. Mühlnickel und Ratsfrau Palm thematisieren die Regelung 2.4 der Vorlage, wonach keine Förderung nach Richtlinie innerhalb der 20% Quote erfolge. Diese Regelung werde von den Wohnungsbaugesellschaften kritisch gesehen. Ratsfrau Palm fragt, ob es Ausnahmeregelungenbe, wenn die Umsetzung der 20 % Quote wirtschaftlich nicht darstellbar sei.

 

Stadtbaurat Leuer verweist auf § 2 Abs. 2 der Richtlinie, in der Wohneinheiten genannt seien, deren Bau und Bindung durch einen städtebaulichen Vertrag bereits verbindlich vereinbart werde. Die 20% Quote sei hier bewusst nicht genannt worden.

 

Stadtbaurat Leuer verdeutlicht, dass es in jedem städtebaulichen Vertrag eine Einzelfallbetrachtung geben werde. Sei eine wirtschaftliche Umsetzung aus verschiedenen Gründen, wie z.B. bei erhöhten Altlasten in dem Gebiet, nicht möglich, könne von der grundsätzlichen 20% Quote abgewichen werden. In diesen Fällen werde vom Investor jedoch eine städtebauliche Kalkulation erwartet.

 

Ratsherr Hinrichs erklärt, dass das Förderprogramm des Landes überarbeitet werden müsse. Insofern sollte die städtische Förderung nicht abhängig sein von der Landesförderung.

 

Stadtbaurat Leuer erklärt, dass bei der Prüfung der rderanträge ein erheblicher Verwaltungsaufwand entstehe, der durch das vorgeschlagene Verfahren zum Großteil vom Land abgedeckt werde.

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Beschluss:

1. Die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums" im Rahmen des vom Rat verabschiedeten Handlungskonzepts für bezahlbaren Wohnraum in Braunschweig wird beschlossen.

2. Die Richtlinie tritt mit Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.

3. Mit Inkrafttreten dieser Richtlinie treten bisherige städtische Richtlinien zur Wohnbauförderung außer Kraft.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 13dagegen: 0Enthaltungen: 0

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise