Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

09.06.2017 - 16 Bereitstellung von Ausbildungsplätzen im Einste...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

1.Die Bereitstellung von bis zu 30 Ausbildungsplätzen zum 1. August 2018 für die

Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste - davon bis zu 5 Plätze für die Zulassung von Beamtinnen und Beamten zum Aufstieg in diese Laufbahngruppe bzw. von Beschäftigten zum Angestelltenlehrgang II - wird genehmigt.

 

2.Die Bereitstellung von bis zu 20 Ausbildungsplätzen für die Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Allgemeine Dienste zum 1. August 2018 wird genehmigt.

3.Die zum 1. August 2018 einzustellenden Beamtennachwuchskräfte der Fachrichtung Allgemeine Dienste erhalten die Zusage, dass sie bei Bestehen der Laufbahnprüfung und Erfüllen der sonstigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen (charakterliche/ gesundheitliche Eignung) nach Abschluss der Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Probe eingestellt werden.

4.Die Bereitstellung von 2 Ausbildungsplätzen für ein duales Studium im dualen Studiengang Informatik zum 1. August 2018 wird genehmigt. Den einzustellenden Nachwuchskräften wird eine unbefristete Übernahme zugesichert, sofern sie das Studium abschließen sowie die gesundheitliche und charakterliche Eignung gegeben ist.

5.Die Einstellung von bis zu 21 Auszubildenden für die Berufe nach dem Berufsbildungs-gesetz (BBiG) wird zum 1. August 2018 genehmigt. Den einzustellenden Aus-zubildenden für den Beruf Kauffrau/-mann für Büromanagement wird bereits vor Ausbildungsbeginn eine 12monatige, allen anderen einzustellenden Auszubildenden eine 6monatige Anschlussbeschäftigung in Vollzeit zugesichert, sofern personen- oder verhaltensbedingte Gründe nicht entgegenstehen.

 

6.Die Einstellung von bis zu 7 Nachwuchskräften für eine Ausbildung in Kombination mit einer anschließenden Feuerwehrausbildung wird zum 1. August 2018 genehmigt. Nach der Erstausbildung werden diese Nachwuchskräfte bis zum Beginn des Vor-bereitungsdienstes für die Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Feuerwehr im Be-schäftigtenverhältnis in Vollzeit übernommen, sofern sie die Abschlussprüfung bestehen und die charakterliche, gesundheitliche und sportliche Eignung für den Feuerwehrdienst gegeben ist.

 

7.Der Verwaltung wird die Ermächtigung erteilt, darüber hinaus bis zu 2 weitere Ausbildungsplätze zu besetzen, sofern weitere Ausbildungsmöglichkeiten erschlossen werden können.

 

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Abstimmungsergebnis:Dafür: 12    Dagegen: 0    Enthaltungen: 0

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