Rat und Stadtbezirksräte
08.08.2017 - 5.3.1 Behandlung von Kostenfeststellungsbeschlüssen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.3.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Bauausschusses
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Di., 08.08.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 0600 Baureferat
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Stadtbaurat Leuer nimmt unter Bezug auf die schriftlich vorliegende Stellungnahme der Verwaltung (17-04938-01) zu dem Antrag Stellung. Danach wäre eine entsprechende Regelung insbesondere mit dem Grundsatz der Sitzungsöffentlichkeit nicht vereinbar. Unabhängig hiervon sei darüber hinaus aber auch nicht erkennbar, dass sich die im Rahmen der Vergabeverfahren abgegebenen Angebote, wie von Antragsteller-Seite befürchtet, an den Werten der Kostenfeststellung orientierten.
Ratsherr Scherf erklärt, dass der Antrag weiterhin aufrechterhalten bleibe.
Protokollnotiz: Ratsherr Manlik nimmt ab 15:52 Uhr wieder an der Sitzung teil.
Bürgermitglied Gröger erklärt, dass aus seiner Sicht als Kaufmann durchaus kalkulatorische Orientierungen an der Kostenfeststellung möglich seien und auch erfolgten. Er plädiert daher dafür, zumindest die Kostensummen nicht öffentlich zu behandeln. Ratsfrau Jalyschko hält dem ihre eigenen Erfahrungen aus der Privatwirtschaft entgegen, insbesondere sei das Setzen eines Zielpreises im Sinne der Transparenz und zur Erzielung solider Ergebnisse üblich.
Die Ausschussmitglieder der übrigen Fraktionen verweisen auf die Stellungnahme der Verwaltung. Der Antrag sei eindeutig abzulehnen, da er dem Grundsatz der Öffentlichkeit widerspreche und ein Beschluss somit rechtswidrig wäre.
Ratsherr Kühn merkt zusätzlich an, dass die öffentliche Behandlung auch im Sinne der Information der Bürgerinnen und Bürger über den Umgang mit öffentlichen Geldern ihre Berechtigung habe. Eine Beeinträchtigung des Wettbewerbs sehe er nicht.
