Rat und Stadtbezirksräte
24.08.2017 - 4.3 Förderung von Kleinstprojekten zur Qualitätsent...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Zusätze:
- Verantwortlich: Herr Klesse - beratendes Mitglied
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 24.08.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Beschluss:
- zurückgezogen
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss wird gebeten, folgendes zu beschließen:
Zur Unterstützung kleiner individueller Maßnahmen, mit denen die Qualität in Kindertagesstätten gesteigert wird, wird ein Fördertopf eingerichtet. Die Fördergelder werden aus den Mehreinnahmen durch die Kita-Entgelte gespeist. Grundlage für die Vergabe der Fördergelder ist eine Förderrichtlinie, die in der Verantwortung der Verwaltung entwickelt wird und nachfolgende Rahmenbedingungen einbezieht:
Ein Förderantrag wird immer gemeinsam von der Kita-Leitung und dem Elternbeirat gestellt.
Das Gremium, das über die Vergabe der Fördergelder entscheidet, besteht paritätisch aus Vertretern der Verwaltung, Politik, Eltern und freien Trägern.
Aufgaben, die in den Aufgabenbereich des Trägers bzw. der Kommune fallen, sind nicht förderfähig.
Etablierte Strukturen und gesetzliche Bestimmungen für Förderprojekte sind zu berücksichtigen. Weitere Rahmenbedingungen sind unter Einbezug des Stadtelternrates abzustimmen.
Der Antrag wird zurückgezogen. Inhaltlich wird er in einem von der Verwaltung zu erarbeitenden Beschlussvorschlag aufgegriffen werden.
Der Ausschuss stellt fest, dass Verbesserung der Betreuungsqualität mit unterschiedlichen Gesichtspunkten gesehen werden muss und der Begriff „Qualität“ unterschiedlich ausgelegt werden muss.
Als Konsens der zum Qualitätsbegriff geführten Debatte verständigt sich der Ausschuss einvernehmlich auf die folgenden Verwaltungsaufträge:
Die Verwaltung wird vom Ausschuss beauftragt,
- die Empfehlungen der AG gemäß § 78 SGB VIII –Kita (vergleiche DS 17-04888, S. 3, Ziffer III) aufzugreifen, zu bewerten und daraus einen Umsetzungsvorschlag zu erarbeiten,
- einen Vorschlag zum Thema Schließzeiten und Ausweitung der Öffnungszeiten zu machen,
- einen Vorschlag sowie eine Richtlinie zur Einrichtung eines Budgets (sog. Honigtopf) zu erarbeiten, aus dem kleinere Zuschüsse gewährt werden können.
Die Verwaltung wird die Vorschläge zunächst in Bezug auf Finanzauswirkungen beziffern und dem Ausschuss berichten.
