Rat und Stadtbezirksräte
07.09.2017 - 7.1 Zusammenfassende Informationen zum Wohnwagenauf...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Zusätze:
- Verantwortlich: Klockgether
- Datum:
- Do., 07.09.2017
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Frau Dr. Hanke berichtet, dass die Mitteilung in enger Zusammenarbeit mit dem Fachbereich 41 erarbeitet wurde und lobt die aufgestellte Historie. Daraus ergebe sich auch eine klare Zuweisung der Sinti zum Wohnwagenauftstellplatz Madamenweg 94. Welche Maßnahmen nun konkret veranlasst werden sollen, müsse durch die Politik entschieden werden. Sie macht deutlich, dass der Platz seinen Status als Landfahrerplatz behalten müsse.
Ratsfrau Schütze fragt, ob eine Zweiteilung des Platzes weiterhin möglich sei, sodass ein Teil dauerhaft bewohnt und ein anderer Teil wechselnd belegt sei.
Herr Klockgether erläutert, dass eine Festschreibung in der Satzung, welche Bereiche dauerhaft und welche nur zeitweise belegt seien problematisch wäre. Dann müssten die Bereiche auch immer dementsprechend neu belegt werden und die Belegung würde unflexibel. Die Situation, wie sie sich zur Zeit darstelle, könne aber unproblematisch so beibehalten werden.
Ratsfrau Mundlos fragt, in welchem Zeitraum die Satzungsänderung überarbeitet werde und wann die Umbaumaßnahmen stattfinden werden.
Frau Dr. Hanke antwortet, dass die Satzung im ersten Quartal 2018 neu gefasst werden könne. Die Umbaumaßnahmen könnten erst im nächsten Jahr umgesetzt werden, da für dieses Jahr keine Haushaltsmittel zur Verfügung stünden. Herr Klockgether ergänzt, dass zwar Sanierungsbedarf bestehe, grundsätzlich jedoch noch alles funktionstüchtig sei, und dementsprechend im Jahr 2017 finanzielle Mittel und Planungen für eine Umsetzung fehlten.
Ratsherr Lehmann merkt an, dass die Dauernutzung für Außenstehende nicht unproblematisch sei und äußert Bedenken aufgrund der Tatsache, dass auch Minderjährige dauerhaft auf dem Platz leben.
Frau Dr. Hanke erläutert, dass die Menschen ausdrücklich darauf bestehen, in dieser Form auf diesem Platz zu leben. Das Jugendamt habe die Fürsorge der Minderjährigen im Blick.
Ratsherr Merfort fragt, ob die Satzung nun unverlangt von der Verwaltung überarbeitet werde und ob die Haushaltsmittel für die Sanierung erst durch die Politik beschlossen werden müssten.
Herr Klockgether erklärt, dass zur Zeit im Haushalt nur Mittel für die Instandhaltung, nicht aber für eine umfassende Sanierung vorgesehen seien, und diese erst durch die Politik beschlossen werden müssten. Herr Tegtmeyer und Frau Dr. Hanke bestätigen dies.
Ratsfrau Schütze und Ratsfrau Ohnesorge bemängeln diese Vorgehensweise.
Ratsherr Dr. Müller fragt, ob man die Satzung dahingehend anpassen könne, dass die Belegung des Platzes nur auf einen bestimmten Zeitraum befristet möglich sei, und die Personen, die länger dort leben, danach einen Status als wohnungslose erhalten würden.
Frau Dr. Hanke macht nochmals sehr deutlich, dass die Menschen dort aus eigenem Willen so leben und dies auch respektiert werden müsse. Zudem habe das Jugendamt die Situation überprüft und festgestellt, dass sehr fürsorglich mit den dort lebenden Minderjährigen umgegangen werde und sich keinesfalls eine Kindeswohlgefährdung ergebe. Ratsfrau Schütze weist in diesem Zusammenhang auf die Historie und Entwicklung des Platzes hin. Herr Klockgether ergänzt, dass sich bei dem Ortstermin auf dem Platz ergeben habe, dass auch im Sommer mehr Menschen dort leben und im Winter nur ca. 20-30. Daher sei auch der "Daueraufenthalt" differenziert zu betrachten. Viele dort lebende Personen hätten auch eine reguläre Wohnung im Stadtgebiet, würden es jedoch aus kulturellen Gründen vorziehen, auf dem Wohnwagenaufstellplatz zu leben.
Anlagen zur Vorlage
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