Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

07.09.2017 - 8.1 Langzeitarbeitslosen eine Perspektive geben

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ratsfrau Ohnesorge stellt den Antrag vor und lobt die Arbeitsplatzprämie als gutes Programm.

 

Ratsfrau Jaschinski-Gaus bittet die Verwaltung um eine Einschätzung, was für Stellen ggf. im öffentlichen Sektor für das Programm in Frage kämen. Frau Jalyschko fragt ergänzend, ob die Zahl von mindestens 100 Arbeitsverhältnissen realistisch sei.

 

Herr Hornburg erläutert, dass sich die Förderung zusammensetzt 7.000,00 € Landesmitteln pro Jahr für die Einrichtung von zusätzlichen Arbeitsplätzen bei Arbeitgebern, eine Basisfinanzierung durch das Jobcenter über eine Förderung nach § 16 SGB II (FAV) und einen Zuschuss von bis zu 75 % als Minderleistungsausgleich für maximal 2 Jahre. Eine Begleitung und Betreuung der Arbeitslosen in dem Programm erfolge durch Coaches bei einem vorgegebenen Betreuungsschlüssel von 1:10. Restriktiv wirke bei der Anzahl der geförderten Arbeitsverhältnisse insbesondere das zur Verfügung gestellte virtuelle Budget durch die NBank. Zur Zeit stehe eine erste Tranche in Höhe von 175.038,61 € in Aussicht, eine zweite Tranche in annähernd gleicher Höhe werde Mitte des nächsten Jahres erwartet. Aus diesem Budget müssten die Persoalkosten für das Coaching, die Arbeitsplatzprämie sowie individuelle Teilnehmerkosten für die Gesundheitsorientierung bezahlt werden. Bei dem vorgegebenen Betreuungsschlüssel könnten aus dem Budget maximal zwei Coach-Stellen finanziert werden, hinzu kämen noch die weiteren Kosten.

 

Daraus ergebe sich zur Zeit die Möglichkeit, 20 Stellen zu fördern. Die ersten 10 Stellen seien ab dem 1. November 2017, die weiteren 10 Stellen ab dem 1. Februar 2018 geplant. Es seien 10 potentielle Träger für diese Stellen zu einem Gespräch eingeladen worden, von diesen seien lediglich 4 der Einladung gefolgt. Es sei für die Stellen eine Eingruppierung nach EG 2 TVöD erforderlich. Aktuell habe man noch keinen festen Träger für die Stellen gefunden.

 

Auf Nachfrage in der Sitzung wird zum Protokoll mitgeteilt, wie sich die Berechnung für 100 Arbeitsverhältnisse darstellt:

 

"Bei der Umsetzung von 100 Arbeitsverhältnissen würde sich folgende Kostendarstellung ergeben (Annahme: Beginn 1. Januar 2018 für die Dauer von 12 Monaten bei Grundlage TVöD EG 2 / AG-Brutto):

 

Kostenposition: EgT (75 % Lohnzuschuss) Träger JC: 1.622.400,00 €

Arbeitsplatzprämie Träger Land: 700.000,00 €

Personalkosten Coach Träger Land:771.531,00 € (10 Coaches)

Eigenmittel personenbez. Gesundheitsor.38.576,55 €

 

Gesamt:3.132.507,55 €

 

Diese Annahmen allein erfordern Landesmittel in Höhe von ca. 1,5 Millionen €."

 

Ratsfrau Ohnesorge fragt nach, ob zur Zeit lediglich 7 Arbeitsverhältnisse gefördert werden.

 

Herr Hornburg erläutert, dass im Jahr 2016 nicht lediglich 7 Arbeitsverhältnisse mit einem Gesamtvolumen von ca. 440.000,00 € gefördert wurden. Mit diesem Betrag wurden insgesamt 31 Arbeitsverhältnisse gefördert. 7 davon seien lediglich die Neuantritte im Jahr 2016, 24 Eintritte erfolgten bereits im Jahr 2015.

 

Ratsherr Merfort schlägt vor, die einzelnen Punkte des Antrages getrennt abzustimmen. Ratsfrau Schütze schlägt vor, die Punkte 1 und 2 gemeinsam und den Punkt 3 gesondert abzustimmen. Dem Verfahren wird zugestimmt.                                          

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Die Verwaltung wird gebeten, sich in der Trägerversammlung des Jobcenters Braunschweig dafür einzusetzen, dass:

1. zeitnah die seit Juli 2017 in Kraft getretene „Arbeitsplatzprämie“ des Landes Niedersachsen genutzt wird, um Langzeitarbeitslose verstärkt in reale Beschäftigungsverhältnisse zu bringen. Dazu ist ggf. der prozentuale Anteil der arbeitsmarktpolitischen Instrumente zu verändern.

2. die „Arbeitsplatzprämie“ und die entsprechenden Formulare, die vom Jobcenter vorzuhalten sind, vom Jobcenter Braunschweig intensiv beworben werden.

3. spätestens ab 2018 mindestens 100 Arbeitsverhältnisse für Langzeitarbeitslose bei der Stadt Braunschweig und gemeinnützigen Trägern, zu 90 - 100% (75% Jobcenter, Rest Arbeitsplatzprämie Land) gefördert werden. Auch hier ist ggf. eine Veränderung der prozentualen Anteile innerhalb der arbeitsmarktpolitischen Instrumente vorzunehmen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Die Beschlusspunkte Nr. 1 und 2 werden zusammen, der Beschlusspunkt Nr. 3 gesondert abgestimmt.

 

zu Ziffer 1. und 2.: dafür: 10; dagegen: 0; Enth.: 1

zu Ziffer 3.: dafür: 1; dagegen: 8; Enth.: 2

Erläuterungen und Hinweise