Rat und Stadtbezirksräte
08.09.2017 - 4 Neufassung des Baustellenfonds
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
Sitzung des Wirtschaftsausschusses
- Gremium:
- Wirtschaftsausschuss
- Datum:
- Fr., 08.09.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0800 Stabsstelle Wirtschaftsdezernat
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Wirtschaftsdezernent Leppa geht auf die Entwicklung der Neufassung der Richtlinie zum Baustellenfonds ein. Er erläutert, dass gegenüber dem Baustellenfonds aus dem Jahr 2011 die Höchstfördersumme auf 20.000 € (vorher 10.000 €) und die Mindestdauer einer Baustelle auf 12 Monate (vorher 12 Monate und dreimonatige Verzögerung der geplanten Bauzeit) festgelegt wurde. Insgesamt soll der Fonds entsprechend dem Ratsauftrag dazu dienen, Betriebe, die von Straßenbaumaßnahmen (einschließlich Stadtbahnausbau) übermäßig betroffen sind, von einer daraus resultierenden Insolvenz zu schützen. Die Geschäftsstelle zum Baustellenfonds soll, wie in der Vergangenheit, bei der Braunschweig Zukunft GmbH angesiedelt werden. Außerdem wird ein Beirat mit Vertretern aus Kammern und Verbänden gegründet, der bei den Entscheidungen unterstützen soll.
Auf Nachfragen aus dem Wirtschaftsausschuss führt er aus, dass den Unternehmen mit einem verlorenen Zuschuss am besten geholfen wird. Eine Vergabe von Krediten würde auf Seiten der Unternehmen, aber auch auf Seiten der Verwaltung, zu einem unverhältnismäßig hohen Bearbeitungs- und Verwaltungsaufwand führen. Hinsichtlich der Voraussetzungen in der Richtlinie erläutert er, dass sich Punkt 1.6 auf die räumliche Lage des Betriebes im Umfeld der Baustelle bezieht, während sich Punkt 1.7 darauf bezieht, dass die wirtschaftliche Situation des Betriebes durch die Baumaßnahme in außergewöhnlicher Weise negativ beeinträchtigt wird. Er sagt zu, dieses in der Richtlinie noch genauer herauszuarbeiten.
Hinsichtlich der Unterstützung der Marktbeschicker auf dem Altstadtmarkt führt Herr Leppa aus, dass diese voraussichtlich keine Ansprüche aus dem Baustellenfonds haben werden. Es sind aber anderweitige Unterstützungsmaßnahmen, z. B. bei der Zurverfügungstellung von Alternativstandorten oder bei der Erhebung von Gebühren, denkbar.
Auf Nachfrage von Bürgermeisterin Ihbe erklärt Wirtschaftsdezernent Leppa, dass die Mittel für den Baustellenfonds von der Verwaltung in die kommenden Haushaltsberatungen eingebracht werden. Zur Höhe erfolgt eine Abstimmung mit dem FB 66 - Tiefbau und Verkehr und der Braunschweig Zukunft GmbH.
Ratsherr Hinrichs bedankt sich ausdrücklich für die zügige Bearbeitung.
Ausschussvorsitzender Scherf bittet um Abstimmung zur Vorlage.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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26,9 kB
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