Rat und Stadtbezirksräte
12.09.2017 - 5.1 Änderungsantrag zu TOP 5, Vorl. 17-05197: Bauge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Gremium:
- Planungs- und Umweltausschuss
- Datum:
- Di., 12.09.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Stadtbaurat Leuer erläutert die Beschlussvorlage.
Ratsherr Dr. Büchs stellt den Geschäftsordnungsantrag, dass eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des Wallringforums die Möglichkeit haben solle, die Alternativplanung im Planungs- und Umweltausschuss vorzustellen.
Ratsfrau Palm macht darauf aufmerksam, dass in der heutigen Sitzung lediglich eine Beschlussempfehlung an den Verwaltungsausschuss bezüglich der Erteilung einer Baugenehmigung erfolge. Die planungsrechtlichen Gesichtspunkte seien abschließend im Bebauungsplanverfahren gewürdigt worden. Sie regt an, dass das gewünschte Gespräch mit dem Wallringforum zeitnah außerhalb des regulären Gremienablaufes geführt werden sollte.
Nach kurzer Diskussion wird über den Geschäftsordnungsantrag wie folgt abgestimmt:
dafür: 2dagegen: 9Enthaltungen: 2
Der Direktor des Georg-Eckert-Instituts, Herr Prof. Dr. Fuchs, und Herr Prof. Ecker vom Planungsbüro SEHW Architektur stellen das Bauvorhaben vor und beantworten Fragen der Ausschussmitglieder.
Im Anschluss bringt Ratsherr Dr. Büchs den Änderungsantrag der BIBS-Fraktion ein. Er macht darauf aufmerksam, dass die Ratsfraktionen und das Wallring-Forum erstmals am 08. September 2017 Kenntnis vom Raumprogramm und den Flächenberechnungen erhalten hätten. Mit den exakten Zahlen hätte das Wallringforum seinen Alternativentwurf modifizieren können. Ratsherr Dr. Büchs weist außerdem auf den aus seiner Sicht erheblichen Eingriff in den Baumbestand des Parks hin.
Stadtbaurat Leuer betont, dass die Nutzflächenanteile bereits in der Vorlage zum Satzungsbeschluss im Frühjahr 2017 genannt worden seien. Hinsichtlich der im Änderungsantrag genannten Kostenersparnis von ca. 2 Mio. € weist er darauf hin, dass diese Zahl nicht belegt sei. Er führt weiter aus, dass es einen beschlossenen Bebauungsplan gäbe. Daher habe der Antragsteller einen Anspruch auf die Erteilung einer Baugenehmigung, wenn das Vorhaben dem Bauplanungsrecht entspreche, was vorliegend der Fall sei. Stadtbaurat Leuer erinnert daran, dass das Vorhaben auch im Gestaltungsbeirat beraten worden sei. Im Detail sei ein gutes Ergebnis erreicht worden, auch große Bereiche des Parks könnten erhalten werden.
Stadtbaurat Leuer verdeutlicht, dass neben dem geplanten Neubau die Fortführung des Okerrundweges entlang der Okerumflut ein wesentliches stadtplanerisches Ziel sei. Dafür würde in diesem Bereich ein öffentlicher Grünstreifen von Bebauung freigehalten.
Ratsherr Köster erklärt, dass die CDU-Fraktion der Beschlussvorlage zustimmen werde. Der Änderungsantrag werde abgelehnt.
Herr Prof. Fuchs schließt die Alternativplanung aus. Er erläutert, dass jedes Gebäude eine bestimmte Funktion habe, die nicht auseinandergerissen werden könne.
Frau Dr. Goclik regt an, dass die Fassade des Gebäudes begrünt werden sollte.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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375,8 kB
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