Rat und Stadtbezirksräte
19.10.2017 - 4.3.1 Erweiterte Öffnungs- und Betreuungszeiten in Ki...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Zusätze:
- Verantwortlich: CDU-Fraktion im Rat der Stadt
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 19.10.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Die Verwaltung wird beauftragt bis zum Ende des ersten Quartals 2018 ein Konzept für die schrittweise Umsetzung von erweiterten Öffnungszeiten in den Kindertagesstätten zu erarbeiten, das folgende Aspekte umfasst:
1. Bedarfsgerechte und flexible Öffnungszeiten der Kitas für berufstätige Eltern in den Quartieren.
Unter diesem Punkt soll insbesondere geprüft werden, in welchen ausgewählten größeren Kitas wieder Früh- und Spätdienste angeboten werden sollten, die gruppenübergreifend eine Betreuung betroffener Kinder außerhalb der üblichen Gruppenbetreuungszeit ermöglichen. Das sollte auch tageweise nach vorheriger Anmeldung möglich sein. Jede größere Kindertagesstätte mit mindestens drei Kindergartengruppen sollte dann eine Öffnungszeit bis 17 Uhr bzw. 17.30 Uhr und entsprechende Frühdienste bieten. Dabei muss in jedem Quartier ein entsprechendes Angebot bedarfsgerecht angeboten werden.
2. Besondere Öffnungszeiten in Schwerpunkt-Kitas für Berufsgruppen mit besonderen Bedarfen.
Unter Beachtung pädagogischer Gesichtspunkte sollen in dem Konzept in Schwerpunktkitas Öffnungszeiten bis 20.30 Uhr oder ab 6 Uhr angeboten werden. Die Entwicklung soll schrittweise erfolgen, zunächst in einzelnen Kitas erprobt und dann den Bedarfen angepasst werden.
3. Kindgerechte Lösungen für Betreuungsmöglichkeiten während der Schließzeiten von Kitas in Ferienzeiten und bei Studientagen.
3.1. Langfristig die Schließzeiten von Kitas in Ferienzeiten und bei Studientagen in der Stadt Braunschweig flächendecken und trägerübergreifend abzuschaffen.
Dabei sollen die Erkentnisse und Erfahrungen aus dem Pilotprojekt (Anlage Teil B Lfd.Nr. 8) sowie von Einrichtungen, die bereits ohne Schließzeiten arbeiten, später evaluierend in das Konzept einfließen können.
3.2. Für die Übergangsphase bis zur vollständigen Umsetzung des Pkt. 3.1.
Für betroffene Kinder, die eine Betreuung während der Schließzeiten der eigenen Kita benötigen, sollen Lösungen gefunden werden, die betroffenen Kinder so zu betreuen, dass sie sich nicht fremd und abgeschoben fühlen.
Der Aufwand für die Eltern soll sich in einem zumutbaren Rahmen bewegen.
Hier sind z.B. trägerübergreifende Kita-Patenschaften in den Quartieren zu prüfen.
