Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

24.10.2017 - 7 Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift "Otto...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Warnecke erläutert kurz die Vorlage.

 

Ratsherr Dr. Büchs erklärt, dass das vorhandene Bahnhofsgebäude erhalten bleiben sollte.

 

Herr Warnecke teilt mit, dass die Verwaltung hierauf keinen Einfluss habe, da das Gebäude nicht unter Denkmalschutz stehe.

 

Herr Warnecke beantwortet weitere Fragen von Ratsherrn Dr. Büchs und Ratsfrau Schneider.

 

rgermitglied Labitzke bemängelt, dass einige Bürgerinnen und Bürger noch keine Rückmeldung auf ihre Einwendungen erhalten hätten.

 

Herr Mollerus verweist auf die gesetzliche Regelung, wonach die Antworten nach der Bekanntmachung des Bebauungsplanes erfolgten.

 

Frau Dr. Goclik geht auf die vorhandene Baumreihe ein. Es sollte geprüft werden, ob nicht einzelne Bäume erhalten bleiben könnten.

 

Die Verwaltung gibt diese Anregung an den Investor weiter.

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Beschluss:

1.Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen sind entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung gemäß den Anlagen 6 und 7 zu behandeln.

2.Der Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift „Otto-Bögeholz-Straße“, WT 54, wird in der während der Sitzung ausgehängten Fassung gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen.

3.Die zugehörige Begründung mit Umweltbericht wird beschlossen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 9dagegen: 0Enthaltungen: 1

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise