Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

24.10.2017 - 12.4 Baugebiet Trakehnenstraße-Ost: Sachstandsanfrag...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

ndliche Frage:

 

Anfrage von Ratsfrau Schneider zum Förderprogramm regenerative Energien

 

Frage:

Das bisherige Förderprogramm für regenerative Energien läuft nach zweimaliger Verlängerung zum Ende des Jahres 2017 aus. Am 07. Juni 2017 hatte die Verwaltung dem PlUA mitgeteilt, dass die für 2017 zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 79.100 Euro ausgeschöpft sind. Der Haushaltsentwurf 2018 legt nahe, dass ein neues Programm aufgelegt werden soll, s. Produkt-Nr. 1.56.5610.05 auf S. 112. Im Investitionsplan sind  unter 4S.610032 für die Jahre 2018-2021 je 130.000 Euro für dieses Programm vorgesehen (S. 1752).

Deshalb fragen wir die Verwaltung:

  1. Ist es richtig, dass ein solches Förderprogramm über 4 Jahre mit je 130.000 Euro geplant ist?
  2. Existieren bereits Vorschläge, welche Projekte konkret gefördert werden sollen, und wenn ja, um welche Projekte mit welchen Randbedingungen handelt es sich?
  3. Zu welchem Zeitpunkt soll der PlUA in die Planungen involviert werden?

 

 

Antwort:

 

Die Verwaltung hat dem Planungs- und Umweltausschuss mitgeteilt, dass nicht nur die im Jahr 2017 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von 79.100 € frühzeitig (im Mai) ausgeschöpft sind, sondern auch das Gesamtbudget in Höhe von 370.000 € abgeflossen ist. Da das Förderprogramm aus vielerlei Sicht (CO2-Einsparung, Investitionsanreiz) als erfolgreich bezeichnet werden kann, empfiehlt die Verwaltung es dauerhaft fortzuführen. Aufgrund der Erfahrungen aus diesem Jahr schlägt die Verwaltung einen höheren Haushaltsansatz vor, um die erkennbare Investitionsbereitschaft der Bürger ausreichend unterstützen zu können.

 

Dies vorangestellt werden wie folgt beantwortet:

 

Zu 1:

Die Verwaltung empfiehlt das bestehende Förderprogramm dauerhaft fortzusetzen; hierfür ist ein jährlicher Fördertopf in Höhe von 130.000 € für die Haushaltsberatungen vorgeschlagen.

 

Zu 2:

Es ist geplant, das bestehende Förderprogramm mit seinen Förderrichtlinie

  1. Photovoltaikanlagen auf Ein- und Mehrfamilienhäuser,
  2. Photovoltaik-Carports und
  3. Photovoltaik-Energiespeicher fortzusetzen.

 

Eine Änderung der Förderziele ist aktuell nicht geplant. Wie auch in der Vergangenheit können Förderrichtlinien angepasst oder neue Förderschwerpunkte durch Ratsbeschluss erfolgen und dadurch an die kommenden Situationen (Förderlandschaft, Fördernotwendigkeit) angepasst werden.

 

Zu 3:

Die aktuellen Förderrichtlinien wurden vom Planungs- und Umweltausschuss beraten und vom Rat der Stadt Braunschweig beschlossen. Hierzu ist derzeit keine Änderung geplant. Im Rahmen der anstehenden Haushaltsbesprechungen entscheiden die Ratsmitglieder über eine Fortführung des Förderprogramm für regenerative Energien.

 

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Der Ausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis:

 

Erläuterungen und Hinweise