Rat und Stadtbezirksräte
20.10.2017 - 5 Neuabschluss von Vereinbarungen zwischen der St...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
Sitzung des Schulausschusses
- Zusätze:
- Verantwortlich: Dr. Hanke
- Gremium:
- Schulausschuss
- Datum:
- Fr., 20.10.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
In den neu abzuschließenden Vereinbarungen zwischen der Stadt Braunschweig und benachbarten Schulträgern gem. § 104 NSchG zur Beschulung von Schülerinnen und Schülern werden in Bezug auf die Höhe der Sachkostenbeiträge folgende Regelungen aufgenommen:
Die Sachkostenbeiträge für die Beschulung von Schülerinnen und Schülern für den Besuch der allgemein bildenden Schulen werden ab dem Schuljahr 2016/2017 innerhalb von fünf Jahren um insgesamt 30 % von derzeit 740,00 € auf dann 962,00 € erhöht. Die Anpassung erfolgt schrittweise in Höhe von jeweils 6 % jährlich bezogen auf den Ausgangswert. Für den Besuch der Förderschulen mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung werden die Sachkostenbeiträge von derzeit 1.020,00 € auf 2.040,00 € angehoben. Für den Besuch der Förderschulen mit dem Schwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung werden unverändert Sachkosten in Höhe von 3.580,00 € erhoben.
Für die Beschulung von Schülerinnen und Schülern sind ab dem Schuljahr 2016/2017 für den Besuch der berufsbildenden Schulen Sachkostenbeiträge in Höhe von 345,00 €, 744,00 € und 1.498,00 € zu zahlen.
