Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

20.10.2017 - 5 Neuabschluss von Vereinbarungen zwischen der St...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

In den neu abzuschließenden Vereinbarungen zwischen der Stadt Braunschweig und benachbarten Schulträgern gem. § 104 NSchG zur Beschulung von Schülerinnen und Schülern werden in Bezug auf die Höhe der Sachkostenbeiträge folgende Regelungen aufgenommen:

Die Sachkostenbeiträge für die Beschulung von Schülerinnen und Schülern für den Besuch der allgemein bildenden Schulen werden ab dem Schuljahr 2016/2017 innerhalb von fünf Jahren um insgesamt 30 % von derzeit 740,00 € auf dann 962,00 € erhöht. Die Anpassung erfolgt schrittweise in Höhe von jeweils 6 % jährlich bezogen auf den Ausgangswert. Für den Besuch der Förderschulen mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung werden die Sachkostenbeiträge von derzeit 1.020,00 € auf 2.040,00 € angehoben. Für den Besuch der Förderschulen mit dem Schwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung werden unverändert Sachkosten in Höhe von 3.580,00 € erhoben.

Für die Beschulung von Schülerinnen und Schülern sind ab dem Schuljahr 2016/2017 für den Besuch der berufsbildenden Schulen Sachkostenbeiträge in Höhe von 345,00 €, 744,00 € und 1.498,00 € zu zahlen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

dafür: 15dagegen: 0Enthaltung: 0

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