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ALLRIS - Auszug

17.10.2017 - 3 Bericht der Volkshochschule Braunschweig zum Th...

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Wortprotokoll

Herr Schäfer und Herr Junge von der Volkshochschule Braunschweig GmbH berichten zum Thema Arbeitsgelegenheiten.

 

Zum Protokoll wird von der Volkshochschule zugeliefert:

 

Aufgabe „Kommunale Beschäftigungsförderung"

Der VHS Arbeit und Beruf GmbH, als 100prozentige Tochter der VHS Braunschweig, wurde im Rahmen einer Betrauung durch die Stadt im Dezember 2012 die Aufgabe „Kommunale Beschäftigungsförderung" übertragen. Darüber hinaus gehören zu den Aufgaben der VHS AuB u. a. das Angebot der Schulessensversorgung über das Projekt „SchuBiCa" (z. Z. in 16 Schulen) und die Angebote in der Jugendberufshilfe z. B. über die „Jugendwerkstatt Braunschweig" mit aktuell 36 Plätzen. Für diese Aufgaben hält die VHS AuB Fachpersonal (Pädagogen, Anleiter) vor und sichert, hauptsächlich am Standort Petzvalstraße, die Infrastruktur für die Durchführung der Angebote. Die Umsetzung von Arbeitsgelegenheiten nach §16d SGB II sind ein wesentlicher Bestandteil der „Kommunalen Beschäftigungsförderung". Viele Projekte sind darauf zugeschnitten und bieten gleichzeitig die Basis für den Einsatz von geförderten Arbeitsverhältnissen.

 

Konkrete Umsetzung: Arbeitsgelegenheiten und Beschäftigungsverhältnisse Projektname

Plätze

Besonderheit

Aktivierung und Tagesstruktur (AkTa)

22

Bauprojekt im Bereich GaLaBau

15

Standort im LokPark

Bürgergarten Bebelhof (BGB)

5

Saisonal

Manuelle Innenstadtreinigung im Rahmen von Unser sauberes Braunschweig (USB)

12

In Kooperation mit FB 66

Wildkrautbeseitigung

14

In Kooperation mit FB 67; saisonal

Graffitientfernung

8

In Kooperation mit FB 66

Hauswirtschaftliche Grundversorgung (HWG)

25

KleiderCenter

5

In Kooperation mit dem DRK

Kombi Projekt §16a SGB II

15

In enger Zusammenarbeit mit dem Sozialpsychatrischen Dienst des Gesundheitsamts

Flüchtlingsintegrationsmaßnahme (FIM)

14

Summe:

135

 

 

Ratsfrau Seiffert fragt nach, ob die 30 Plätze im Rahmen der Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) intern bei der Volkshochschule Braunschweig vergeben werden, und ob diese nach Ende der Förderung in reguläre Arbeitsverhältnisse umgewandelt werden.

 

Herr Junge erläutert, dass das Jobcenter 75 % der Lohnkosten für diese Arbeitsverhältnisse fördere, dies jedoch auslaufe. Die Arbeitsverhältnisse seien zur Zeit direkt zwischen der Volkshochschule und den Arbeitnehmern geschlossen. Die Volkshochschule habe jedoch nicht die Möglichkeiten, diese Verträge nach Auslaufen der Förderung in reguläre Arbeitsverhältnisse umzuwandeln. Das Ziel der Maßnahme sei jedoch die Übermittlung in den regulären Arbeitsmarkt.

 

Ratsherr Schrader fragt nach, ob man die Zahl von zur Zeit 135 Beschäftigten in den geförderten Maßnahmen noch erhöhen könnte.

 

Herr Schäfer bejaht dies, man könne grundsätzlich noch ca. die doppelte Menge an Arbeitsgelegenheiten bereitstellen. Das eigentliche Ziel sei jedoch, die Zahl zu reduzieren.

 

Ratsherr Flake merkt an, dass die Zahl der infrage kommenden Personen sinke. Er bittet um eine Erläuterung des Unterschiedes zwischen den Arbeitsgelegenheiten, die der Fachbereich 67 vorhält, und dem Projekt "Wildkraut".

 

Herr Schäfer erklärt, dass der Fachbereich 67 hauptsächlich inhaltliche Steuerung betreibe. Die Zahl von nur noch 14 Plätzen im Projekt "Wildkraut" ergebe sich tatsächlich daraus, dass nur noch 14 Personen hierfür verfügbar seien. Diese müssten körperlich zu der Arbeit in der Lage sein, ca. 30 Stunden die Woche arbeiten können und sich im Straßenverkehr frei bewegen können. Es sei schwierig, jemanden aus dem SGB II-Bezug zu finden, der diese Voraussetzungen erfülle.

 

Herr Junge ergänzt, dass es zudem seit Zustandekommen des Projektes eine Gesetzesänderung gegeben habe. Gemäß § 16 d Abs. 6 S. 1 SGB II dürfen erwerbsfähige Leistungsberechtigte nunmehr innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren nicht länger als ingesamt 24 Monate in Arbeitsgelegenheiten zugewiesen werden. Daher müssten infrage kommende Personen möglicherweise zunächst eine Zeit lang aussetzen, bevor sie wieder an dem Projekt teilnehmen können.

 

Ratsherr Merfort erkundigt sich nach den Planungen für 2018.

 

Herr Junge gitb an, dass geplant ist, ca. 10 - 13 Plätze mehr zu vergeben.

 

Ratsfrau Ohnesorge fragt, welche Altersstruktur und Verteilung auf die Geschlechter die Personen in den geförderten Arbeitsverhältnissen bei der Volkshochschule haben.

 

Herr Junge erläutert, dass die meisten über 50 bzw. 55 Jahre alt, und sie teils schon über 10 Jahre arbeitslos seien. Etwa ein Drittel seien Frauen, der Rest Männer. Auch aufgrund des Alters sei eine Integration vieler dieser Personen in den ersten Arbeitsmarkt sehr schwierig, er hielte einen zweiten Arbeitsmarkt hier für sehr wichtig. Denn die Soziale Teilhabe und Anerkennung seien für die Menschen sehr wichtig, dies drücke sich auch in hohen Anwesenheitsquoten aus.

 

Ratsfrau Naber fragt, inwiefern die Erwachsenenbildung für die Personen in den geförderten Arbeitsverhältnissen bei der Volkshochschule mit angekoppelt sei und mögliche Synergieeffekte genutzt würden.

 

Herr Schäfer erläutert hierzu, dass die Qualifizierung der Personen aufgrund der gesetzlichen Vorgaben grundsätzlich sehr gering sei, es stehe deswegen bei jedem Projekt immer ein Fachanleiter zur Verfügung. Die Beratungsmöglichkeiten der Volkshochschule, beispielsweise zum zweiten Bildungsweg, könnten genutzt werden, ansonsten sei dies eher schwierig.

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Erläuterungen und Hinweise