Rat und Stadtbezirksräte
17.10.2017 - 7.1 Schmerzzentrum wieder in Betrieb nehmen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Zusätze:
- Verantwortlich: AfD-Fraktion im Rat der Stadt
- Datum:
- Di., 17.10.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Zu dem Antrag erläutert Frau Dr. Buhr-Riehm, dass hier die zwei unterschiedlichen Akteure die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KV) und die Ärztekammer seien.
Für die angesprochenen Facharztausbildungen sei die Ärztekammer zuständig. Im Bereich der Schmerztherapie gebe es keine eigene Facharztausbildung, sondern eine Zusatzqualifizierung, die Ärzte gebunden an ihre jeweilige Fachrichtung erwerben könnten. Dieses Verfahren sei im Bereich der Schmerztherapie auch durchaus sinnvoll und mit einer Änderung nicht zu rechnen.
Das Städtische Klinikum Braunschweig habe die Ermächtigung der KV für den Betrieb des Schmerzzentrums für zwei Jahre erhalten. Die Entscheidung, diese Ermächtigung nicht zu verlängern, treffe die KV in Selbstverwaltung, die Stadt Braunschweig könne maximal Gespräche mit der KV führen. Diese hätten jedoch wenig Aussicht auf Erfolg.
Frau Dr. Buhr-Riehm führt aus, dass der multimodale Ansatz sinnvoll war, aber es gebe auch eine ausreichende Versorgung durch niedergelassene Ärzte in Braunschweig, die Schmerztherapie anbieten. Das Schmerzzentrum sei außerdem für eine kleine Klientel (zweistellige Zahl an Patienten) angeboten worden, der überwiegende Teil der Schmerzpatienten sei ohnehin bei den in Braunschweig niedergelassenen Ärzten in Behandlung gewesen. Bei den Terminservicestellen der KV könnten sich Patienten zudem Termine bei entsprechenden Ärzten zuweisen lassen.
Die Stadt habe in der Angelegenheit grundsätzlich keinen Einfluss, da es sich um eine gesetzlich geregelte Versorgung handele.
Die Bewertung von Ärzten durch Patienten im Internet sei zudem sehr subjektiv und kein objektiv geeignetes Kriterium, um die schmerztherapeutische Versorgung in Braunschweig einzuschätzen.
Ratsfrau Mundlos erklärt, dass es sehr eindeutig erscheine, dass die Stadt keine Einflussmöglichkeiten habe und dass sie die Einschätzung von Ratsherrn Dr. Müller nicht teile, die Stadt gehe leichtfertig mit dem Thema um.
Ratsherr Dr. Müller ist hingegen der Ansicht, dass die Stadt sehr wohl Druck auf die KV und die Ärztekammer ausüben könne.
Frau Dr. Hanke macht deutlich, dass die Stadt gar kein Interesse daran habe, das Schmerzzentrum geschlossen zu halten und verbittet sich, dass der Stadt in dieser Angelegenheit Leichtfertigkeit unterstellt wird. Des Weiteren stimmt sie Frau Dr. Buhr-Riehm zu, Verhandlungen mit der KV seien bereits in der Vergangenheit problematisch gewesen.
Frau Wolnik erläutert, dass im Schmerzzentrum eine Ärztin und eine zusätzliche Mitarbeiterin beschäftigt waren. Diese Ärztin habe zwischenzeitlich zu einem anderen Arbeitgeber gewechselt, die Mitarbeiterin sei inzwischen anders eingesetzt, sodass man momentan auch personell ein Schmerzzentrum nicht besetzen könne. Außerdem betont sie, dass auch das Städtische Klinikum hier nicht gegen die KV ankomme.
Die Stadt Braunschweig möge die Schließung des Schmerzzentrums Salzdahlumer Straße rückgängig machen und derart auf die KV einwirken, den Ärzten im Schmerzzentrum Ermächtigungen zu erteilen.
Dazu muss die Stadt Braunschweig allerdings die Mittel zur Einstellung von Ärzten bereit stellen, die Schmerztherapeuten werden wollen.
Auch an eine entsprechende Fach-Ausbildung ist zu denken, die wiederum Pilot-Charakter in ganz Deutschland haben kann.
