Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

07.03.2017 - 4.2.1 Antrag zur Aussetzung der Maßnahmen zur Umsetzu...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Anwesend ist von der Fachverwaltung Herr Wiegel, der den Inhalt der Mitteilung

(DS 16-03178-02) nochmals summarisch darstellt. Er weist darauf hin, dass die Verwaltung viele Ressourcen eingesetzt hat, um den Beschluss des Bezirksrates umzusetzen. Aufgrund der nachhaltigen Einwände aus der Anwohnerschaft soll der status quo b. a. W. beibehalten werden. Eine Verkehrszählung ist nicht geplant, da sie mit einem immens hohen Aufwand verbunden re und nach dem derzeitigen Erkenntnisstand keine Änderung bewirken würde. In der Folge entwickelt sich eine lebhafte Diskussion, wobei u. a. von Herrn Mueller eine bereits mehrfach thematisierte Variante der Einbahnstraßenregelung ins Gespräch gebracht wird. Herr Wiegel weist in diesem Zusammenhang auf die mögliche Verkehrsverlagerung in die Eulenstraße hin. Frau Ohnesorge vertritt die Auffassung, dass keine Planung gegen die Bewohnerschaft vorgenommen werden sollte. Allerdings hält sie die Ausweitung von Kontrollen im Interesse der Fußnger für dringend erforderlich. Herr Wiegel weist darauf hin, dass die nachhaltige Ahndung von Verstößen problematisch ist, zumal hier ein hoher Personaleinsatz gefahren werden müsste. Frau Sewella äert ihr Bedauern über die jetzige Entwicklung, da die Gehwege ihrer Auffassung nach zu schmal sind, insbesondere für Fahrrad fahrende Kinder. Sie regt an, peu à peu kleinere Maßnahmen umzusetzen und dabei auf eine gemeinsame Erarbeitung eines Kataloges mit den Bewohnerinnen und Bewohnern abzuzielen. Herr Wiegel teilt hierzu mit, dass eine, wenn auch niedrigschwellige, Fortführung des Projektes Personalressourcen binden würde. Dies kann derzeit nicht gewährleistet werden. Auf Nachfrage teilt er mit, dass die feuerwehrtechnischen Belange (Fahrbahnbreite 5,50 m vor anleiterpflichtigen Gebäuden) in der aktuellen Situation gewahrt sind. Herr Berger stellt zusammenfassend fest, dass der jetzige Konsens akzeptabel ist, auch weil er auf die berechtigten Interessen der Schule und der Senioreneinrichtungcksicht nimmt.

 

 

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Erläuterungen und Hinweise