Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

04.04.2017 - 3.2.3 Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung in der...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Die Stellungnahme nimmt Bezug auf einen Beschluss des Stadtbezirksrates vom 7. Juli 2015. Demnach sollte -einer gutachtlichen Empfehlung folgend  - die Durchfahrtsbeziehung Helenenstraße in Richtung Frankfurter Straße für mindestens ein Jahr durch die Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung probeweise unterbunden werden. Frau Sewella merkt kritisch an, dass die Verwaltung nahezu zwei Jahre für eine unbefriedigende und hinhaltende Antwort benötigte. Die Ausführungen können nicht als zielführend und somit zufriedenstellend eingestuft werden. Der Stadtbezirksrat hatte mit seinem Antrag die Empfehlung des Gutachters, der von der Stadt beauftragt worden war, aufgegriffen. Nun teilt die Verwaltung mit, dass es einen Beteiligungsprozess der Anwohnerinnen und Anwohner im Quartier geben soll, dessen Ergebnis für die weitere Vorgehensweise zugrunde gelegt wird. Wann soll das Beteiligungsverfahren durchgeführt werden und wie lange soll es dauern? Die genannte "klare Haltung zugunsten der Einbahnstraße" ist ein dehnbarer Begriff. Bei welchen %-Satz (z.B.) ergibt sich diese klare Haltung konkret?

Frau Sewella trägt vor, dass die Antwort der Fachverwaltung den Beschluss des Stadtbezirksrates zumindest teilweise unterwandert, was aus ihrer Sicht rechtlich fragwürdig ist.

Zur nächsten Sitzung wird eine erneute Stellungnahme der Verwaltung erwartet, in der die gestellten Fragen hinlänglich beantwortet werden.

Die Stellungnahme der Verwaltung wird von der Mehrheit der Stadtbezirksratsmitglieder nicht zustimmend zur Kenntnis genommen.

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