Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

01.08.2017 - 6 Platzbenennung nach Dr. Helmut Kohl (verst. Jun...

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Wortprotokoll

Nach Aufruf des Tagesordnungspunktes teilt die Bezirksbürgermeisterin den Gremienmitgliedern mit, dass sie ursprünglich nicht beabsichtigte, diesen Punkt auf die Tagesordnung zu setzen. Anschließend erklärt sie, dass die Darstelllung im BZ-Artikel nicht den von ihr kommunizierten Informationen entspricht. Sie habe keinerlei Zusage gegeben, über die im Raum stehende Platzbenennung nach dem verstorbenen Altbundeskanzler Dr. Helmut Kohl in der heutigen Sitzung zu beraten bzw. beschließen zu lassen. Frau Johannes hätte erwartet, dass zumindest ein entsprechender Antrag von der CDU-Bezirksratsfraktion vorliegt. Herr Wendroth erwidert darauf, dass es ein Anschreiben an den Oberbürgermeister gegeben habe. Bislang läge keine direkte Antwort darauf vor.

 

Auch andere Bezirksratsmitglieder teilen mit, dass sie ihre Informationen in dieser Angelegenheit lediglich aus dem BZ-Artikel vom 8. Juli 2017 generieren konnten. Herr Hillger und anschließend auch Frau Ohnesorge sehen keine Veranlassung, so kurz nach dem Tod des früheren Bundeskanzlers über eine Platzbenennung zu entscheiden. Dem Argument von Herrn Hillger, Herr Dr. Kohl sei eine durchaus umstrittene Persönlichkeit, tritt Herr Wendroth insofern entgegen, als es nahezu keine bedeutende Persönlichkeit in der Politik ohne ambivalente Facetten gäbe. Das träfe gleichermaßen auch auf die früheren Kanzler Adenauer und Brandt zu. Die Verdienste des Altbundeskanzlers in Bezug auf die deutsche Einheit seien unbestritten. Nach einigen weiteren Wortmeldungen, die in diese Richtung tendieren, bittet Frau Johannes darum, hier und heute keine parteipolitische Diskussion zu führen.

 

Anschließend erläutert Herr Dr. Menge die Sicht und die Handlungsempfehlungen der Verwaltung. Die Initiative der CDU-Ratsfraktion zielt auf eine Neubenennung eines zunächst grundsätzlich geeigneten Bereiches an der Volkswagenhalle ab. Hierzu wäre formal die Zustimmung der Eigentümerin (Stadt Braunschweig) und der Erbbauberechtigten (Stadthallen Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH) notwendig. Die Beschlusskompetenz liegt nach den Vorschriften des NKomVG ausschließlich beim Stadtbezirksrat. Auf einen entsprechenden Antrag hin wäre wahrscheinlich eine Diskussion z. B. im Rat möglich, um daraus Handlungsempfehlungen zu generieren. Anschließend erläutert Herr Dr. Menge die seit Jahrzehnten durch Verwaltung und Politik angewandte Praxis, nach dem Tod einer Persönlichkeit des öffentlichen Lebens mindestens ein Jahr verstreichen zu lassen, bevor über eine Straßenbenennung entschieden wird. Es handelt sich um ein auch in anderen Kommunen bundesweit vielfach praktiziertes und bewährtes Verfahren. Entscheidungen, die nach 12 Monaten oder später getroffen werden, sind erfahrungsgemäß emotionsbefreiter.

 

Herr Bratmann spricht sich für eine spätere Entscheidungsfindung aus, wobei die Argumente für eine Platzbenennung nachvollziehbar begründet und bewertet werden sollten. Eine parteipolitische Diskussion, zumal in Wahlkampfzeiten, sei aus seiner Sicht nicht förderlich.

 

Herr Wendroth bedankt sich für die ausführliche Erörterung der Verwaltungsrichtlinie. Die entsprechende Mitteilung an die Stadtbezirksräte aus dem Jahr 2011 wird diesem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Die Bezirksratsmitglieder verständigen sich auf eine Wiedervorlage der Angelegenheit im Frühsommer 2018.

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Abstimmungsergebnis:

 

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