Rat und Stadtbezirksräte
05.04.2017 - 5 Anpassung der Angebote im Kindertagesstätten- u...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Mi., 05.04.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Albinus, Fachbereichsleiter des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie, trägt zur Vorlage vor und beantwortet Fragen aus den Reihen des Stadtbezirksrates.
Er verweist darauf, dass der Stadtbezirksrat wegen des Punktes 1 der Beschlussvorlage beteiligt wird und der zweite Beschlusspunkt zwingend abhängig sei von der Entscheidung zu Punkt 1.
Herr Albinus berichtet, alle Kinder der zu schließenden Kindertagesstätte in Lehndorf seien laut seiner Fachverwaltung inzwischen untergebracht.
Die statistischen Zahlen zu den gemeldeten Kindern und den vorhandenen Kindergartenplätzen im Stadtbezirk Lehndorf-Watenbüttel zeigten eine ausreichende Versorgung an den Plätzen der Kinderbetreuung. Der Schließung der Kindertagesstätte in Lehndorf stünden 25 neue Plätze in der Kindertagesstätte Lammer Busch-Ost II gegenüber, so dass es bei dem bisherigen Angebot für Kinder von 3 bis 6 Jahren bliebe. Dazu kämen neu 30 Krippenplätze in der Lammer Kindertagesstätte.
Es sei auch nach den vorliegenden Geburtenzahlen keine Unterversorgung im Stadtbezirk zu befürchten.
Herr Grziwa fragt nach, was das Wort "zeitnah" bei der Beschreibung der beabsichtigten Umwandlung der Grundschule Lehndorf in eine Kooperative Ganztagsgrundschule bedeute.
Laut Herrn Albinus ist es Ziel der Verwaltung, die Umwandlung bis zum Beginn des Schuljahrs 2018/2019 zu vollenden. Dies sei ein sehr ehrgeiziges Ziel. Er könne aber nicht für die Bauverwaltung und andere Fachbereiche sprechen, auf die sein Fachbereich bei der Zielerreichung angewiesen sei.
Beschluss: (Anhörung gemäß § 94 Absatz 1 NKomVG)
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1. Der Betrieb der städt. Kindertagesstätte Lehndorf wird zum 31. Juli 2017 eingestellt. 2. Den in den Anlagen A und B dargestellten Angebotsanpassungen zum Kindergarten- bzw. Schuljahr 2017/2018 wird zugestimmt. Haushaltsmittel stehen zur Verfügung. 3. Aufgrund der zum Schuljahr 2017/2018 sprunghaft gestiegenen Bedarfe in der Schulkindbetreuung werden ergänzend zu den in Anlage B zur Umsetzung vorgeschlagenen 100 Plätzen weitere 110 zusätzliche Betreuungsplätze eingerichtet. Für die Finanzierung werden 2017 Haushaltsmittel aus dem Haushaltsjahr 2016 eingesetzt, die übertragen werden können. Ab dem Haushaltsjahr 2018 ist der Teilhaushalt des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie entsprechend zu verstärken. 4. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Angebotsanpassungen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sowie eventuell noch darüber hinaus erforderliche Gruppenveränderungen kostenneutral umzusetzen. 5. Stellen sich zu Beginn des neuen Kindergarten- bzw. Schuljahres derzeit noch nicht erkennbare Änderungen in der Belegungssituation dar, so sollen Angebotsanpassungen kostenneutral im lfd. Kindergarten- bzw. Schuljahr 2017/2018 im Einvernehmen mit dem Träger realisiert werden. Der Jugendhilfeausschuss wird im 4. Quartal 2017 über die vorgenommenen Änderungen unterrichtet. 6. Angebotsanpassungen in städtischen Kindertagesstätten und Schulkindbetreuungsein-richtungen haben Auswirkungen auf den jeweiligen Personal- und Stellenbedarf. Die Stellenanpassungen werden im Rahmen des Stellenplanverfahrens berücksichtigt. Die Finanzierung erfolgt aus den im Budget zur Verfügung stehenden Sachmitteln. |
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Anlagen zur Vorlage
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1
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