Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

15.11.2017 - 6 Aufhebungssatzung für den Bebauungsplan "Gemein...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Herr Bartels vom Fachbereich 61, Stadtplanung und Umweltschutz, stellt die Vorlage vor, begründet sie, insbesondere die Rechtswidrigkeit des Bebauungsplans, und beantwortet Fragen aus den Reihen des Stadtbezirksrates.

 

Herr Bezirksbürgermeister Graffstedt stellt die Frage in den Raum, warum man hier überhaupt tätig werde, wenn sich in der Praxis ohnehin nichts ändere.

 

Herr Grziwa stellt fest, dass der § 34 BauGB im Grunde alles zulasse, da er eine Generalklausel sei. Die charakteristische Bebauung des Stadtteils werde dadurch mittelfristig zerstört.

Man finde hier einen Siedlungs- und Parkcharakter "Lehndorf im Grünen" mit durchgehendem Grün in den Vorgärten und einer Heckenbepflanzung vor.

Herr Grziwa schlägt daher vor, einen neuen Bebauungsplan mit den alten Festsetzungen aufzustellen.

 

Dr. Schröter verweist auf die 10 aktuellen Bebauungspläne, die in dem betroffenen Gebiet inzwischen erlassen wurden.

Diese seien nach Aussage von Herrn Bartels nicht überprüft worden, da die Verwaltung davon ausgehe, dass sie rechtssicher seien.

 

Herr Labitzke hätte sich eine aktuelle Karte als Anlage zu dem Aufstellungsbeschluss gewünscht. Stattdessen wurde die alte Karte von 1938 beigefügt.

Die Frage von Herrn Labitzke, welches Bauvorhaben 2015 im Widerspruchsverfahren war, kann Herr Bartels nicht beantworten.

 

Herr Dr. Schröter spricht die Möglichkeit der Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift mit wenigen Inhalten an, die den Bestand sichern sollen.

Herr Bartels weist auf die heutzutage vielfältigen Anforderungen an die Festsetzungen hin, die regelmäßig nicht erlauben würden, nur wenige Inhalte zu regeln.

 

Herr Dr. Vollbrecht stellt fest, die Konsequenzen der Aufhebung des alten Bebauungsplans seien für die Mitglieder des Stadtbezirksrates nicht erkennbar.

 

Herr Graffstedt ergänzt, die Aufhebung stelle keinen Mehrwert da und Verbesserungen für die Bewohner seien nicht erkennbar. Er kritisiert, dass die Verwaltung nicht einen Vorschlag für eine Alternativ- bzw. Neuplanung vorgelegt habe.

 

Insgesamt wird eine Zustimmung abgelehnt, da viele Fragen aufgeworfen wurden, die nicht beantwortet werden konnten.

 

Der Stadtbezirksrat wünscht eine Unterrichtung, wie mit den rechtswidrig eingerichteten Stellplätzen umgegangen werde, wenn der alte Bebauungsplan beibehalten wird.

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Beschluss: (Anhörung gemäß § 94 Absatz 2 NKomVG)

„Für das im Betreff genannte und in Anlage 2 dargestellte Stadtgebiet wird die Aufhebung des

Bebauungsplanes „Gemeinschaftssiedlung Lehndorf", LE 2 (Baublock 51/2 Urfassung), vom 24.

November 1938 beschlossen."

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

0  dafür   13  dagegen   1  Enthaltung

 

Protokollnotiz:

 

Der Stadtbezirksrat bittet um Mitteilung, welche Konsequenzen für einzelne Grundstückseigentümer zu erwarten seien, wenn der Bebauungsplan aufgehoben wird (Vorzone, 20 Meter Baugrenze im hinteren Grundstücksteil) und was sich rechtlich mit dem Status quo ändert.

Der Stadtbezirksrat regt an, einen neuen Bebauungsplan für das Gebiet aufzustellen.

 

 

Herr Bezirksbürgermeister Graffstedt verlässt den Sitzungsraum um 22:24 Uhr.

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise