Rat und Stadtbezirksräte
28.02.2017 - 3.2 Verwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Datum:
- Di., 28.02.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
- Herr Bezirksgeschäftsstellenleiter Flamm teilt mit, dass laut Fachbereich 40, Schule, ein
Schulleiter die gleichen Rechte wie ein Grundstückseigentümer habe. Daher habe der Rektor der
Grundschule Rühme auch ohne Einholung einer Genehmigung der Verwaltung den Eingang der
Schule verlegen dürfen.
- Es wird auf die Mitteilung außerhalb von Sitzungen vom 02.02.2017 zum vorgeschlagenen
Grundsatzbeschluss zum Stadtbahnausbau verwiesen.
