Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

28.02.2017 - 3.2 Verwaltung

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

- Herr Bezirksgeschäftsstellenleiter Flamm teilt mit, dass laut Fachbereich 40, Schule, ein

  Schulleiter die gleichen Rechte wie ein Grundstückseigentümer habe. Daher habe der Rektor der

  Grundschule Rühme auch ohne Einholung einer Genehmigung der Verwaltung den Eingang der

  Schule verlegen dürfen.

- Es wird auf die Mitteilung außerhalb von Sitzungen vom 02.02.2017 zum vorgeschlagenen

  Grundsatzbeschluss zum Stadtbahnausbau verwiesen.

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Erläuterungen und Hinweise