Rat und Stadtbezirksräte
02.05.2017 - 11 Gewährung eines Dauernutzungsrechts im Gemeinsc...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Datum:
- Di., 02.05.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- zurückgestellt
Wortprotokoll
Herr Bezirksgeschäftsstellenleiter Flamm stellt den Antrag vor und berichtet, dass die Antragstellerin bereits längere Zeit die 3 aufgeführten Kurse in Abstimmung mit der Freiwiliigen Feuerwher Harxbüttel durchführt.
Aufgrund von inzwischen aufgekommenen Bedenken der Freiwilligen Feuerwehr stellte Frau Wehner nun den Antrag und bittet gleichzeitig um einen vierten Termin, da ihre Kurse in Harxbüttel eine hohe Nachfrage finden.
Die Mitglieder des Stadtbezirksrates haben teilweise Bedenken gegen die Gewährung des Antrags und bitten bis zur nächsten Sitzung des Stadtbezirksrates um Klärung folgender Fragen:
1. Wie lange schon werden die gewerblichen Kurse durchgeführt?
2. Welchen Inhalts sind die von Herrn Flamm angekündigten neuen Miet- und
Benutzungsordnungen für die städtischen Gemeinschafthäuser?
3. Wie sind die derzeitigen Belegungszahlen für das DGH Harxbüttel?
4. Wie ist die Meinung der Harxbütteler Vereine zu den Yoga-Kursen?
5. Kann die Antragstellerin auch auf den Freitagabend verzichten, da dann das Haus für
Feierlichkeiten zur Verfügung stünde?
