Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

02.05.2017 - 11 Gewährung eines Dauernutzungsrechts im Gemeinsc...

Beschluss:
zurückgestellt
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Wortprotokoll

Herr Bezirksgeschäftsstellenleiter Flamm stellt den Antrag vor und berichtet, dass die Antragstellerin bereits längere Zeit die 3 aufgeführten Kurse in Abstimmung mit der Freiwiliigen Feuerwher Harxbüttel durchführt.

Aufgrund von inzwischen aufgekommenen Bedenken der Freiwilligen Feuerwehr stellte Frau Wehner nun den Antrag und bittet gleichzeitig um einen vierten Termin, da ihre Kurse in Harxbüttel eine hohe Nachfrage finden.

 

Die Mitglieder des Stadtbezirksrates haben teilweise Bedenken gegen die Gewährung des Antrags und bitten bis zur nächsten Sitzung des Stadtbezirksrates um Klärung folgender Fragen:

 

1. Wie lange schon werden die gewerblichen Kurse durchgeführt?

2. Welchen Inhalts sind die von Herrn Flamm angekündigten neuen Miet- und

    Benutzungsordnungen für die städtischen Gemeinschafthäuser?

3. Wie sind die derzeitigen Belegungszahlen für das DGH Harxbüttel?

4. Wie ist die Meinung der Harxbütteler Vereine zu den Yoga-Kursen?

5. Kann die Antragstellerin auch auf den Freitagabend verzichten, da dann das Haus für

   Feierlichkeiten zur Verfügung stünde?

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Beschluss: (Entscheidung gemäß § 93 Absatz 1 NKomVG)

 

"Der Antrag wird auf die nächste Sitzung des Stadtbezirksrates vertagt, um die aufgekommenen

Fragen in der Zwischenzeit klären zu lassen."

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Abstimmungsergebnis:

 

9  dafür   0  dagegen   0  Enthaltungen

Erläuterungen und Hinweise